Lieferung, Inbetriebnahme, Instandsetzung und Störungsbeseitigung an Pumpen und deren Komponenten des Herstellers Grundfos GmbH für diverse Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung, Instandsetzung Pumpen Grundfos GmbH
ZR3-1133-2023-204-12-BL380
Produkte/Dienstleistungen: Pumpen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Inbetriebnahme, Instandsetzung und Störungsbeseitigung an Pumpen und deren Komponenten des Herstellers Grundfos GmbH für diverse Liegenschaften...”
Kurze Beschreibung
Lieferung, Inbetriebnahme, Instandsetzung und Störungsbeseitigung an Pumpen und deren Komponenten des Herstellers Grundfos GmbH für diverse Liegenschaften des Deutschen Bundestages
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Mitte
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Deutsche Bundestag betreibt verschiedene versorgungstechnische Anlagen wie Blockheizkraftwerke, Heizkessel, Dampferzeuger, Kältetechnik, Sanitäranlagen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Deutsche Bundestag betreibt verschiedene versorgungstechnische Anlagen wie Blockheizkraftwerke, Heizkessel, Dampferzeuger, Kältetechnik, Sanitäranlagen, Heizung, Klima, Lüftung, Fernwärme und Feuerlöschtechnik. Hierfür werden Pumpen, Armaturen und Komponenten benötigt.
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Pumpen, Armaturen und deren Komponenten der Firma Grundfos GmbH sowie ein Inbetriebnahme- und Instandsetzungsservice durch den Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2028-01-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Unterlagen, die mit dem Angebotsvordruck vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Unterlagen, die mit dem Angebotsvordruck vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über die Anmeldung in einer Berufsgenossenschaft (Punkt 3.1.2 des Angebotsvordrucks).
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Unterlagen, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden:
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unterlagen, die mit dem Angebotsvordruck vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unterlagen, die mit dem Angebotsvordruck vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich (Lieferung von Pumpen und Pumpenkonstruktionen) der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 100.000 Euro betragen haben.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2020 bis 2022) beschäftigten Arbeitskräfte (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Es müssen jährlich mindestens drei Fachkräfte mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung oder Studium beschäftigt worden sein.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unterlagen, die mit dem Angebotsvordruck vorzulegen sind:
- Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (ab Bekanntmachungsdatum)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unterlagen, die mit dem Angebotsvordruck vorzulegen sind:
- Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (ab Bekanntmachungsdatum) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Lieferung und/oder Instandhaltung von Produkten des Herstellers Grundfos GmbH. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2020 bis 2022) beschäftigten Arbeitskräfte (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Es müssen jährlich mindestens drei Fachkräfte mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung oder Studium beschäftigt worden sein.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-11
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-11
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf...”
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 21 Kalendertage beträgt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 176-550730 (2023-09-08)