Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A3.1 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sachschäden bis zu 3Mio € je Schadensereignis (SE)
• Für Vermögensschäden bis zu 3Mio € je SE
• Für Personenschäden bis zu 3Mio € je SE
oder
• Vorlage einer Erklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
A3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
A3.3 Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, mindestens Risikoklasse IV (nicht älter als 1 Jahr).
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung statt:
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Den einzelnen Bewertungs-Items wird hierzu eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktzahl zugeordnet. Die Angaben der Bieter zu den Bewertungs-Items werden in drei Zielerfüllungsgrade (ZEG) eingeteilt und diesen die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
B3.1 Für die Bewertungs-Items Bilanzen oder Bilanzauszüge ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
Niederer ZEG = EK-Quote im Schnitt <10%, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (1 Pkt.)
Mittlerer ZEG = EK-Quote im Schnitt >10% und <25%, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (5 Pkt.)
Hoher ZEG = EK-Quote im Schnitt >25%, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (10 Pkt.)
B3.2 Bewertung des Bonitätsnachweises (aus A3.3):
Niedriger ZEG (0 Pkt.) = Risikoklasse III
Mittlerer ZEG (5 Pkt.) = Risikoklasse II
Hoher ZEG (10 Pkt.) = Risikoklasse I
In Kapitel 4.3.6 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, liegt eine Tabelle mit Risikoklassen verschiedener Finanzdienstleister bei, z.B. Creditreform Bonitätsindex:
Bonitätsindex 275-298 => Risikoklasse III
Bonitätsindex 247-274 => Risikoklasse II
Bonitätsindex 100-246 => Risikoklasse I
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistung“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.