Lieferung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 15940, CO2-Einsparung >=85%
Lieferung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 590
Lieferung von Heizöl extra leicht nach DIN 51603-1
jeweils im Kesselwagen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Kraftstoffe und Heizöle im Kesselwagen
23EVE68061
Produkte/Dienstleistungen: Mineralöl und Destillate📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 15940, CO2-Einsparung >=85%
Lieferung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 590
Lieferung von Heizöl extra leicht nach...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 15940, CO2-Einsparung >=85%
Lieferung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 590
Lieferung von Heizöl extra leicht nach DIN 51603-1
jeweils im Kesselwagen
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Dieselkraftstoff nach EN 590 im Eisenbahnkesselwagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dieselkraftstoff (EN 590)📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Dieselkraftstoff nach EN 590, Bezug im Kesselwagen ab Lieferstelle
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann um weitere 3 Jahre verlängert werden
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Dieselkraftstoff DIN EN15940 im Eisenbahnkesselwagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mineralöl und Destillate📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dieselkraftstoff📦
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 15940, CO2-Einsparung >=85%
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann um 3 Jahre verlängert werden.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Heizöl im Eisenbahnkesselwagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Heizöl📦
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Heizöl extra leicht nach DIN 51603-1 im Eisenbahnkesselwagen
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-31
17:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-09-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 133-422932 (2023-07-08)