Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung & Montage einer Zusammengefasste Bedien-Einrichtungen (ZBE) für das Hauptgebäude der Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis (KPB EN)
ZA 4.2/1001325814/BB”
Titel
Lieferung & Montage einer Zusammengefasste Bedien-Einrichtungen (ZBE) für das Hauptgebäude der Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis (KPB EN)
ZA 4.2/1001325814/BB
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Produkte/Dienstleistungen: Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung & Montage einer Zusammengefasste-Bedien-Einrichtung (ZBE) für das Hauptgebäude der Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 203 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hardwareinstallation📦
Ort der Leistung: Ennepe-Ruhr-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptgebäude der Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Strückerbergerstraße 32 58256 Ennepetal”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist die Lieferung und Montage einer ZBE. Eine ZBE ist eine Anlage,
welche die Bedienung unterschiedlicher Bereiche...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist die Lieferung und Montage einer ZBE. Eine ZBE ist eine Anlage,
welche die Bedienung unterschiedlicher Bereiche einer Polizeiwache zentral zusammenfasst. Sie besteht aus
mehreren Hardware- und Softwarekomponenten, die als ganzheitliches System interagieren. Die gesamten
Techniken sind von einzelnen Arbeitsplätzen konzentriert zu bedienen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 203 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
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Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
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Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Unterlagen sind für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen des Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine
beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
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1. Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes oder Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
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2. Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist der entsprechende Vordruck des Dokuments "Vordrucke Eignungskriterien und Ausschlussgründe" zu verwenden.
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3. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Hierzu sind
die entsprechenden Vordrucke des Dokuments "Vordrucke Eignungskriterien und Ausschlussgründe" zu
verwenden. Im Falle der Eignungsleihe sind diese Eigenerklärungen jeweils von allen benannten dritten
Unternehmen beizufügen.
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4. Eigenerklärung zu sonstigen Ausschlussgründen (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 Schwarz-ArbG und § 22 LkSG) Hierfür ist der entsprechende Vordruck des Dokuments
"Vordrucke Eignungskriterien und Ausschlussgründe" zu verwenden. Im Falle der Eignungsleihe sind diese Eigenerklärungen jeweils von allen benannten dritten Unternehmen beizufügen.
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5. Ausgefüllte und unterschriebene EU-Eigenerklärung Bezug Russland: 5 Sanktionspaket; Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 (Angabe der erklärenden Person). Hierzu ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck des Dokuments "Eigenerklärung Bezug Russland" zu verwenden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Es wird auf die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
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Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens EUR 400.000,00 betragen muss (Mindestanforderung). Hierzu ist der entsprechende Vordruck des Dokuments "Vordrucke Eignungskriterien und Ausschlussgründe" zu verwenden. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben
für die Bietergemeinschaft insgesamt abzugeben, im Falle einer Eignungsleihe die Angaben jeweils von allen benannten dritten Unternehmen beizufügen.
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2. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren
marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von EUR 350.000 für Personenschäden, EUR 350.000 für Sachschäden und EUR 350.000 für Vermögensschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr (Mindestanforderung) oder: Eigenerklärung unter Nutzung des entsprechenden Vordrucks aus dem Dokument "Vordrucke Eignungskriterien und Ausschlussgründe", dass das Unternehmen im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von EUR 350.000
für Personenschäden, EUR 350.000 für Sachschäden und EUR 350.000 für Vermögensschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr auf erstes Anfordern des Auftraggebers hin abzuschließen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise/Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abzugeben. Im Falle einer Eignungsleihe sind die Nachweise/Angaben jeweils von allen benannten dritten Unternehmen beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Alle genannten Anforderunge sind nachzuweisen / einzuhalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer
Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderlichen technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte.
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Geforderte Nachweise / Erklärungen sind:
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Darstellung von mindestens drei aussagekräftigen und mit dem Auftrag vergleichbaren Referenzprojekten mit einem jährlichen Auftragswert von mindestens EUR 120.000,00 (netto), die der Bieter als leistungsverantwortlicher Unternehmer (vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers) gegenüber einer Behörde und Organisation mit Sicherheitsaufgaben ("BOS-Behörde") als Auftraggeber innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen hat und die jeweils die ZBE Anbindung einer BOS-Behörde an den BOS-Digitalfunk sowie zusätzlich die ZBE-Anbindung einer BOS Behörde an Gewahrsamtechnik zum Gegenstand hatten (Mindestanforderung).
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Die angegebenen Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer des Referenzauftraggebers zugeordnet werden können, welches sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Angebot darauf beruft. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise/Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abzugeben. Im Falle einer Eignungsleihe sind die Nachweise/Angaben jeweils von allen benannten dritten Unternehmen beizufügen. Die Darstellung hat unter Nutzung des entsprechenden Vordrucks aus dem Dokument "Vordrucke Eignungskriterien und Ausschlussgründe" zu erfolgen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Alle genannten Anforderunge sind nachzuweisen / einzuhalten.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Auf die Vorgaben des EVB-IT Systemvertrags wird verwiesen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-11
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-12
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DJ66
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-1472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügepflichten der Bieter bzw. interessierten Unternehmen sowie Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügepflichten der Bieter bzw. interessierten Unternehmen sowie Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.
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Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-1472889 📠
Quelle: OJS 2023/S 178-554530 (2023-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-18) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 178-554530
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Dem Auftraggeber liegen gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV nach formeller Angebotsprüfung keine Angebote von Bietern vor, die den Bedingungen entsprechen.
Der...”
Dem Auftraggeber liegen gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV nach formeller Angebotsprüfung keine Angebote von Bietern vor, die den Bedingungen entsprechen.
Der Aufhebungsgrund gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV ist mithin gegeben. Die Aufhebung steht zwar grundsätzlich auch in diesem Fall im Ermessen des Auftraggebers. Vorliegend kommt jedoch nur die Aufhebung in Betracht, weil eine Nachforderung bei inhaltlich unzureichenden Referenzen ausscheidet.
Es ist beabsichtigt in Kürze ein neues Vergabeverfahren mit reduzierten Eignungsanforderungen zu veröffentlichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DJJD
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Quelle: OJS 2023/S 204-640593 (2023-10-18)