Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung, Montage und Installation von interaktiven Displays an Schulen in Oranienburg
VGV-0175/2023-16”
Produkte/Dienstleistungen: Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Montage und Installation von interaktiven Displays in Schulen in Oranienburg” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 8
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 8
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung, Montage und Installation von interaktiven Displays in der Comenius Grundschule” Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten📦
Ort der Leistung: Oberhavel🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Comenius Grundschule Jenaer Straße 5 16515 Oranienburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Interaktive Displays inkl. elektrischerHöhenverstellung, Flügeltüren mit Whiteboard-Beschichtung, PC und Zubehör” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Endes: 2023-08-26 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung, Montage und Installation von interaktiven Displays in der Havelschuleschule” Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Havelschule Grundschule Albert-Buchmann-Straße 11 16515 Oranienburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Interaktive Displays inkl. elektrischer Höhenverstellung, Flügeltüren mit Whiteboard-Beschichtung, PC und Zubehör”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung, Montage und Installation von interaktiven Displays in der Waldschule
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Waldschule Grundschule Kölner Straße 21 16515 Oranienburg Interaktive Displays inkl. elektrischer Höhenverstellung, Flügeltüren mit Whiteboard-Beschichtung,...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Waldschule Grundschule Kölner Straße 21 16515 Oranienburg Interaktive Displays inkl. elektrischer Höhenverstellung, Flügeltüren mit Whiteboard-Beschichtung, PC und Zubehör
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung, Montage und Installation von interaktiven Displays in der GS Friedrichsthal” Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 4
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grundschule Friedrichsthal Friedrichsthaler Chaussee 65 16515 Oranienburg
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung, Montage und Installation von interaktiven Displays in der GS Germendorf” Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 5
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grundschule Germendorf Wiesenweg 4a 16515 Oranienburg
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung, Montage und Installation von interaktiven Displays in der GS Sachsenhausen” Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 6
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grundschule Sachsenhausen Friedrichstraße 44a 16515 Oranienburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Interaktive Displays inkl. elektrischer Höhenverstellung, Flügeltüren mit Kreidetafel-Beschichtung, PC und Zubehör”
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung, Montage und Installation von interaktiven Displays in der GS Schmachtenhagen” Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 7
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Neddermeyer Grundschule Schmachtenhagen Schmachtenhagener Dorfstraße 33 B 16515 Oranienburg”
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung, Montage und Installation von interaktiven Displays in der Sonnengrundschule” Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 8
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sonnengrundschule Oranienburg Schloßplatz 4 16515 Oranienburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Interaktive Displays inkl. mobiler elektrischer Höhenverstellung, PC und Zubehör”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV (Neutralitätserklärung). Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 1.12 EU zu verwenden. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer.
Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder, ob keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufsregister besteht.
2. Erklärung, dass
- keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen,
- in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde,
- ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt - falls zutreffend,
- zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 1) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister.
Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Erklärung, dass
- ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärungen, dass in den LETZTEN DREI KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 1) Zwei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben:
- Auftraggeber/in,
- Ansprechpartner/in
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs,
- Ausführungszeitraum und
- Auftragssumme.
zu 2) Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“A.
- Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
A.
- Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn
a)
russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b)
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER
c)
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf
Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
- Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- Erklärung, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
B.
Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.
C.
Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern.
D.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt im Vergabeverfahren eine bieterbezogene Auskunft bei einem Vergabe- bzw. Korruptionsregister einzuholen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-27
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-27
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den...”
1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 20.06.2023, um 23:59 Uhr, über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen.
3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.
4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes).
5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
6. Unterauftragnehmer:
Bei der Beauftragung von Unterauftragnehmer oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Unterauftragnehmer ist eine Verpflichtungserklärung über die Unterauftragnehmerschaft (Formular 236) einzureichen. Darüber hinaus ist von dem Bieter anzugeben, welche Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden (Erklärung Unteraufträge, Formular 235). Dabei sind ebenfalls die Vorgaben und Voraussetzungen dieses Vertrages, der Leistungsbeschreibung, des Leistungsverzeichnisses und aller Anlagen einzuhalten.
In diesem Fall sind auch für den Unterauftragnehmer, die in der Ausschreibung genannten Eignungsnachweise unaufgefordert einzureichen.
Der Auftraggeber legt folgendes zur Unterauftragnehmerschaft fest:
a) Nachunternehmer (auch: Unterauftragnehmer) sind zugelassen.
b) Eine Nachunternehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Nachunternehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll.
c) Fachhändler und Versicherungsunternehmen gelten nicht als Nachunternehmer im Sinne dieser Ausschreibung.
d) Bieter müssen die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, und die Unterauftragnehmer in dem Vordruck Erklärung Unteraufträge 235 angeben.
e) Alle Unterauftragnehmer müssen eine Verpflichtungserklärung gemäß dem Vordruck Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer 236 in Textform gemäß § 126b BGB abgeben.
f) Abweichend von den vorstehenden Absätze c) und d) müssen Fachhändler oder Versicherungsunternehmen, die Unterauftragnehmer sind, nicht im Vordruck Erklärung Unteraufträge 235 benannt werden und den Vordruck Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer 236 nicht abgeben.
7. Bietergemeinschaften:
- Mitgliedsverzeichnis der Bietergemeinschaften (Bewerber-/Bietergemeinschafterklärung, Formular 234)
- Von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerber-/Bietergemeinschafterklärung, Formular 234), dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Der Auftraggeber legt folgendes zur Bietergemeinschaft fest:
a) Bietergemeinschaften sind zulässig. Sie stehen Einzelbietern gleich.
b) Fachhändler und Versicherungsunternehmen müssen nach dieser Ausschreibung nicht Mitglied einer Bietergemeinschaft werden und in diesem Falle auch nicht den Vordruck Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung 234 abgeben.
c) Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung 234 jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR16BSU
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 103-323248 (2023-05-26)
Ergänzende Angaben (2023-05-31)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 103-323248
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text: Die nachstehenden Kriterien Preis.
Neuer Wert
Text:
“Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Erreichbarkeit Support / Vor-Ort-Service / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 80” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“1.Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis 80 %
Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in...”
Text
1.Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis 80 %
Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 80 Punkten. Alle
anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 80 multipliziert
mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
2.Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Erreichbarkeit Support / Vor-Ort-Service 20%
Zur Feststellung der Angebotsqualität hat jeder Bieter auftragsbezogen, konkret und schlüssig auf die
angegebenen Kriterien einzugehen. Dazu sind die hier vorgesehenen Textfelder zu verwenden. Die jeweiligen
bieterseitigen Angaben werden bewertet. Dabei werden nur die an den dafür jeweils vorgesehenen Stellen
getätigten Angaben berücksichtigt.
Die sich hierdurch ergebenden Punkte werden zusammenaddiert. Der Bieter mit der hiernach in Summe
höchsten erreichten Punktzahl erhält für dieses Qualitätskriterium 20 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten
gemessen an der höchsten Punktzahl eine geringere Punktzahl (Formel: 20 dividiert durch die höchste
vergebene Punktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Punktzahl).
ZUSCHLAGSERTEILUNG: Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich
hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.
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Quelle: OJS 2023/S 106-334040 (2023-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 248 800 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erreichbarkeit Support / Vor-Ort-Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“1.Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis 80 %
Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in...”
Zusätzliche Informationen
1.Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis 80 %
Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 80 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 80 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
2.Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Erreichbarkeit Support / Vor-Ort-Service 20%
Zur Feststellung der Angebotsqualität hat jeder Bieter auftragsbezogen, konkret und schlüssig auf die angegebenen Kriterien einzugehen. Dazu sind die hier vorgesehenen Textfelder zu verwenden. Die jeweiligen bieterseitigen Angaben werden bewertet. Dabei werden nur die an den dafür jeweils vorgesehenen Stellen getätigten Angaben berücksichtigt.
Die sich hierdurch ergebenden Punkte werden zusammenaddiert. Der Bieter mit der hiernach in Summe höchsten erreichten Punktzahl erhält für dieses Qualitätskriterium 20 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an der höchsten Punktzahl eine geringere Punktzahl (Formel: 20 dividiert durch die höchste vergebene Punktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Punktzahl).
ZUSCHLAGSERTEILUNG: Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 103-323248
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1-8
Titel:
“Lieferung, Montage und Installation von interaktiven Displays an Schulen in Oranienburg”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: edutech GmbH
Postanschrift: Schönhauser Allee 21
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10435
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3044327560📞
E-Mail: info@edutech.gmbh📧
Fax: +49 3060034762 📠
Region: Berlin🏙️
URL: https://edutech.gmbh🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 248 800 💰