Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1 - Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das
Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 122, 123 GWB begründet sind.
2 - Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
3 - Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
4 - Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung
des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
5 - Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen
beigefügt (Formblatt 124_LD, Formblatt Eigenerklärung RUS).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg
der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten
auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise
vorzulegen:
- Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines
Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder,
Handwerksrolle)
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der
Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten
abzugeben.