Beschreibung der Beschaffung
1. Gegenstand ist die Stromlieferung an die Stromabnahmestellen der
verschiedenen Auftraggeber:
Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, Heidenstraße 6, 17033
Neubrandenburg Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH
Neubrandenburg, Bertolt-Brecht-Str. 1c, 17034 Neubrandenburg;
Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH, Hinterste Mühle 2, 17033
Neubrandenburg;
Veranstaltungszentrum Neubrandenburg GmbH, Parkstraße 1, 17033
Neubrandenburg;
Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH, Ameisenweg 19, 17036 Neubrandenburg;
Die Belieferung im Standardlastprofil erfolgt an ca. 876 Abnahmestellen,
deren voraussichtlicher jährlicher Strombedarf ca. 2,9 GWh beträgt. Für 6
Abnahmestellen erfolgt die Belieferung in registrierender Leistungsmessung
mit einem voraussichtlichen jährlichen Strombedarf von ca. 1,5 GWh. Die
konkreten Abnahmestellen sind in den Leistungsverzeichnissen für die einzelnen
Unternehmen aufgelistet. DasGesamtliefervolumen beträgt ca. 4,3 Mio. kWh/Jahr.
Die zu den einzelnen Abnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen
jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2022. Diese
Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation
und keine verbindlichen Abnahmemengen dar.
Die Parksäulen und ein Parkhaus sollen mit Ökostrom beliefert werden. Im Leistungsverzeichnis sind bereits die Parksäulen aufgeführt, die 2023 noch errichtet werden.
2. Stromlieferpreise:
Für die abgenommene Energie zahlt der Auftraggeber einen Strompreis in Cent pro Kilowattstunde.
In dem angebotenen Stromlieferpreis nicht einzurechnen sind:
- Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage);
- Stromsteuer;
- Umsatzsteuer;
sowie Entgelte, die vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden:
- Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers;
- Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber;
- Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV);
- Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG);
- Aufschläge gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG);
- Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV);
- eventuell anfallende Blindarbeit (oberhalb der Abrechnungsfreigrenze);
Eine Anpassung der Stromlieferpreise während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Während der gesamtenLaufzeit des Stromliefervertrages gilt ein Festpreis für die Lieferung von elektrischem Strom.
3. Netznutzung:
Ausgeschrieben und vergeben wird die Stromlieferung inklusive Netznutzung (so genannter All-inclusive-Stromliefervertrag). Die einzelnen Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der Neubrandenburger StadtwerkeGmbH.
4. Vertragsabschluss:
Im Ergebnis soll für die beteiligten öffentlichen Auftraggeber jeweils ein Vertrag mit gleichen Preisen abgeschlossen werden. Über den Stromliefervertrag wird eine besondere Urkunde in Form des beigefügten Muster-Stromliefervertrages gefertigt. Eigene Vertragsbedingungen des Bieters dürfen dem Angebot nichtzugrunde gelegt werden.
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Zusätzliche Angaben zur elektronischen Auktion:
Die Angebote sind zunächst vollständig beim Auftraggeber einzureichen. Nach Übersendung der jeweiligen Platzierung an die Bieter und der Mitteilung über den Auktionszeitraum findet die Auktion statt. Es wird 1 Auktionstermin für eine Stunde stattfinden. Diese wird am 02.08.2023 sein.