Lieferung und Aufstellung einer Faserlaser-Schneidanlage

Berufsausbildungs-Förderverein Brand-Erbisdorf e. V.

Die vorliegende Ausschreibung erfasst die Beschaffung, Lieferung, Abladung vom LKW und betriebsfertige Aufstellung von einer Faserlaser-Schneidanlage.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-07-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lasergesteuerte Werkzeugmaschinen und Bearbeitungszentren
Referenznummer: 3/2023
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung erfasst die Beschaffung, Lieferung, Abladung vom LKW und betriebsfertige Aufstellung von einer Faserlaser-Schneidanlage.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lasergesteuerte Werkzeugmaschinen und Bearbeitungszentren 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittelsachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsausbildungs-Förderverein Brand-Erbisdorf e. V.
Postanschrift: Erzstraße 17
Postleitzahl: 09618
Postort: Brand-Erbisdorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafv.de 🌏
E-Mail: sekretariat@bafv.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2783053/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-12 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 132-420608
ABl. S-Ausgabe: 132

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Brand-Erbisdorf, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
124 GWB
123 GWB
Eigenerklärung zu Verstößen nach § 21 Mindestlohngesetz
Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz vergleichbarer Leistungen für die letzten drei Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung zu Referenzobjekten, Angabe von mindestens zwei Lieferungen von Faserlaser-Schneidmaschinen in den letzten drei Kalenderjahren
Eigenerklärung mit Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die um Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Der Bieter hat nachzuweisen, dass er - soweit er nicht selbst Hersteller der Faserlaser-Schneidmaschinen ist - zertifizierter Systempartner der für die im Angebot vorgesehenen Faserlaser-Schneidmaschinen ist.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: eingetragener Verein
Kontakt
Kontaktperson: Andreas Müller
Internetadresse: www.bafv.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2783053/zustellweg-auswaehlen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Braustr. 2
Quelle: OJS 2023/S 132-420608 (2023-07-07)