Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Bereitstellung Fahrdraht und Seile für S21
23FEI66393
Produkte/Dienstleistungen: Draht📦
Kurze Beschreibung: Lieferung und Bereitstellung Fahrdraht und Seile für S21
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 Tragseil für PFA 1.2 und 1.3
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Draht📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Tragseil für PFA 1.2 und 1.3, Schätzmenge: 25.509,34 kg, Höchstmenge: 33.162,14 kg” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 Tragseil für PFA 1.4
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Tragseil für PFA 1.4, Schätzmenge: 17.559,35 kg, Höchstmenge: 22.827,16 kg
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3 Fahrdraht für PFA 1.2 und 1.3
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Fahrdraht für PFA 1.2 und 1.3, Schätzmenge: 45.074,33 kg, Höchstmenge: 58.596,63 kg”
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 4 Fahrdraht für PFA 1.4
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Fahrdraht für PFA 1.4, Schätzmenge: 30.956,87 kg, Höchstmenge: 40.243,93 kg
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 4
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-12
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-06-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-28 📅
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Vor Abschluss des Rahmenvertrages/der Rahmenverträge erfolgt eine Q1-Überprüfung/Einstufung im Werk des Lieferanten
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 093-286075 (2023-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-25) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Los 1 Tragseil für PFA 1.2 und 1.3
Beschreibung der Beschaffung: Los 2 Tragseil für PFA 1.4
Beschreibung der Beschaffung: Los 3 Fahrdraht für PFA 1.2 und 1.3
Beschreibung der Beschaffung: Los 4 Fahrdraht für PFA 1.4
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 093-286075
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1 Tragseil für PFA 1.2 und 1.3
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-24 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: La Farga YourCopperSolutions SA
Postort: Les masies de voltregà
Postleitzahl: 08509
Land: Spanien 🇪🇸
Region: Barcelona 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2 Tragseil für PFA 1.4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Elcowire Rail GmbH
Postort: Hettstedt
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mansfeld-Südharz🏙️
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Los 3 Fahrdraht für PFA 1.2 und 1.3
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Los 4 Fahrdraht für PFA 1.4
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 144-457232 (2023-07-25)