Lieferung und Installation von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen an sieben Standorten

Landkreis Gifhorn

Der Landkreis Gifhorn schreibt zur Überwachung des fließenden Verkehrs die Zurverfügungstellung, Unterhaltung, Instandhaltung und Datenübertragung von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen an sieben Standorten aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Geschwindigkeitskontrollkameras
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Gifhorn schreibt zur Überwachung des fließenden Verkehrs die Zurverfügungstellung, Unterhaltung, Instandhaltung und Datenübertragung von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen an sieben Standorten aus.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Geschwindigkeitskontrollkameras 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gifhorn 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Gifhorn
Postanschrift: Schlossplatz 1
Postleitzahl: 38518
Postort: Gifhorn
Kontakt
Internetadresse: http://www.gifhorn.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@gifhorn.de 📧
Telefon: +49 5371/82-614 📞
Fax: +49 5371/82-615 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E38694881 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 180-563452
ABl. S-Ausgabe: 180

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand und Leistungsumfang
Die Ausführung erfolgt in Form eines Dienstleistungsvertrags auf Basis dieser Leistungsbeschreibung. Die Abrechnung der Leistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Einrichtung der stationären Geschwindigkeitsmessanlagen stehen, erfolgt auf Basis einer monatlich festen Mietzahlung, mit der sämtliche Leistungen abgegolten sein müssen.
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Die Arbeiten, die im direkten Zusammenhang mit der Einrichtung der stationären Anlagen stehen, sind durch den Auftragnehmer zu übernehmen.
Zu den Leistungen zählen insbesondere die bauliche Planung, Umsetzung und Kontrolle der Maßnahme. Der Auftragnehmer hat an den Auftraggeber betriebs-bereite und für die Kontrolle des fließenden Verkehrs zugelassene Systeme zu übergeben. Die vom Auftragnehmer errichteten stationären Geschwindigkeits-überwachungsanlagen verbleiben auch nach Errichtung im Eigentum des Auftragnehmers.
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Der Auftragnehmer agiert hierbei als Verwaltungshelfer, indem die entsprechenden Maßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit der Einrichtung der stationären Geschwindigkeitsmessanlagen stehen, vom Auftragnehmer übernommen werden. Hierzu zählen insbesondere die bauliche Planung, Umsetzung und Kontrolle der Maßnahme. Der Auftraggeber bleibt Herr des Verfahrens und behält stets die hoheitliche Entscheidungsbefugnis.
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Ausgangslage
Der Landkreis Gifhorn nimmt zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Verkehrsraum die Überwachung des fließenden Verkehrs in seinem Gebiet wahr und plant zur Erhaltung und Verbesserung der
Verkehrssicherheit die Fortführung der Geschwindigkeitsüberwachung an sieben Standorten im Gebiet des Landkreises Gifhorn.
Aktuell befinden sich an den Standorten kreiseigene Anlagen, die über einen Wartungsvertrag gepflegt werden. Künftig soll der Auftragnehmer an den unter Ziffer 4 aufgelisteten Standorten auf eigene Rechnung stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen einrichten. Die Ausführung erfolgt in Form eines Dienstleistungsvertrages auf Basis einer monatlich festen Mietzahlung.
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Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verschiedene Orte im Landkreis Gifhorn. Siehe dazu auch die Details im Leistungsverzeichnis.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:29
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: 38518 Gifhorn, Steinweg 1 (Zentrale Vergabestelle)

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E38694881 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131-152943 📠
Quelle: OJS 2023/S 180-563452 (2023-09-14)