Lieferung und Montage, Möblierung offener Lernbereich

Stadt Schleiden

Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung und, soweit erforderlich, Montage von Möblierung für die neu errichteten Lernbereiche im Johannes-Sturmius-Gymnasium in Schleiden. Die neu geschaffenen Flächen sollen künftig als flexible Lern-, Arbeits- und Aufenthaltsbereiche im Schulbetrieb genutzt werden. Zur funktionsgerechten Ausstattung werden hierfür geeignete Sitz- und Arbeitsmöglichkeiten benötigt. Die Beschaffung umfasst insbesondere Tische, Stühle, Sitzbänke sowie ergänzende Möblierungselemente in mobiler und fest installierter Ausführung.

Deadline

Deadline 2026-11-09

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Montage, Möblierung offener Lernbereich
Referenznummer: 2026_5006_LL_03.217.01_O
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung und, soweit erforderlich, Montage von Möblierung für die neu errichteten Lernbereiche im Johannes-Sturmius-Gymnasium in Schleiden. Die neu geschaffenen Flächen sollen künftig als flexible Lern-, Arbeits- und Aufenthaltsbereiche im Schulbetrieb genutzt werden. Zur funktionsgerechten Ausstattung werden hierfür geeignete Sitz- und Arbeitsmöglichkeiten benötigt. Die Beschaffung umfasst insbesondere Tische, Stühle, Sitzbänke sowie ergänzende Möblierungselemente in mobiler und fest installierter Ausführung.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schulmöbel 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2026_5006_LL_03.217.01_O
Beschreibung der Beschaffung:
Es sollenflexible Lern-, Arbeits- und Aufenthaltsbereiche für den Schulbetrieb entstehen. Zur funktionsgerechten Ausstattung werden hierfür geeignete Sitz- und Arbeitsmöglichkeiten benötigt. Die Beschaffung umfasst insbesondere Tische, Stühle, Sitzbänke sowie ergänzende Möblierungselemente in mobiler und fest installierter Ausführung. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eine 3-jährige Herstellergarantie ohne zusätzliche Kosten ist im Angebot zu kalkulieren. Die Lieferung der Möbel erfolgt unter Rücknahme der Verpackung spätestens bis zum 22.12.2026 komplett montiert bis zum Arbeitsplatz. Ferner sind zu die Vordrucke zur Eigenerklärung nach §19 MiLoG und zu den Sanktionen gegen Russland zu beachten.
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Zusätzliche Informationen:
1. Hinweis zur Laufzeit des Vertrags Für die Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich verwiesen auf das Formblatt 214. 2. Zusätzliche Hinweise Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3. Hinweis zu Formvorgaben Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, gilt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller Formblätter bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher nicht.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diverse Möbel 📦
Postanschrift: Blumenthaler Straße 7
Postleitzahl: 53937
Stadt: Schleiden
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Euskirchen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-07 📅
Datum des Endes: 2026-12-22 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-09 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-09 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-11-09 11:30:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-26 23:59:59 📅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Auf Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Auf Sicherheitsleistung für Mängelansprüchewird verzichtet. Auf Bürgschaften wird verzichtet. Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifizierung vorzulegen: Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste einer Präqualifikationsstelle geführt werden. Die Verzeichnis-Nummer ist in die Eigenerklärung zur Eignung einzutragen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vollständig ausgefüllt vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eine 3-jährige Herstellergarantie ohne zusätzliche Kosten ist im Angebot zu kalkulieren. Die Lieferung der Möbel erfolgt unter Rücknahme der Verpackung spätestens bis zum 22.12.2026 komplett montiert bis zum Arbeitsplatz. Ferner sind zu die Vordrucke zur Eigenerklärung nach §19 MiLoG und zu den Sanktionen gegen Russland zu beachten. 1. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) Der Bieter hat die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit dem Angebot abzugeben (siehe Formular 522). 2. Russland Bezug Der Bieter hat die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023, ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben (Formular 523).
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Schleiden
Nationale Registrierungsnummer: 053660036036-31001-86
Postanschrift: Blankenheimer Straße 2
Postleitzahl: 53937
Postort: Schleiden
Region: Euskirchen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: interne Vergabestelle
E-Mail: vergabe@schleiden.de 📧
Telefon: +49 2445-89411 📞
Fax: +49 2445-89111 📠
URL: http://www.schleiden.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCY15R/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCY15R 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCY15R 🌏
Name: Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern (z.B. Bieterfragen und Antworten darauf; Aufklärungen; Nachforderungen) erfolgt ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Dieser Kommunikationskanal wird auch für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt. Bzgl. aller Informationen besteht eine Holschuld der Bieter.
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYCY15R#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 0221-147-3045 📞
Fax: +49 0221-147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 195-695734 (2026-10-07)