Lieferung und Montage von 15 Stück stationäre Fahrausweisautomaten nach Zwickau

Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH

Lieferung und Montage von 15 Stück Fahrausweisautomaten zur Freiaufstellung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-23 Auftragsbekanntmachung
2023-09-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verkaufsautomaten
Referenznummer: 2023 EU SVZ 01
Kurze Beschreibung: Lieferung und Montage von 15 Stück Fahrausweisautomaten zur Freiaufstellung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkaufsautomaten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Zwickau 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH
Postanschrift: Schlachthofstraße 12
Postleitzahl: 08058
Postort: Zwickau
Kontakt
Internetadresse: http://www.nahverkehr-zwickau.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@svz-nahverkehr.de 📧
Telefon: +49 3753160 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2799120/zustellweg-auswaehlen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-23 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-28 📅
Datum des Beginns: 2023-11-06 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 164-517784
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch. Fragen zur Ausschreibung bitten wir ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sollen 15 stationäre Fahrausweisautomaten (sFAA) beschafft und in die bestehende Vertriebs- bzw. Infrastruktur integriert werden. Die neuen Automaten sollen dem heutigen Stand der Technik entsprechen und unter Nutzung von baren und unbaren Zahlungsmitteln das gesamte VMS-Ticketsortiment anbieten. Die Montage der Fahrausweisautomaten soll dabei auf vorhandene Sockel erfolgen. Die sFAA müssen den für die in der Bundesrepublik Deutschland jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Richtlinien und Empfehlungen entsprechen. Die Einhaltung aller einschlägigen Normen, gesetzlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen ist vom Auftragnehmer zu gewährleisten.
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Beschreibung der Optionen:
Option 1: Erweiterungsoptionen 2-D-Barcoderader; Option 2: Wartungsvertrag nach der Gewährleistung (8 Jahre)
Zusätzliche Informationen:
Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch. Fragen zur Ausschreibung bitten wir ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zwickau, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung des Angebotes, Kopie ausreichend.; Schriftliche Eigenerklärungen folgenden Inhalts (s. FBL 124 LD)
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- Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist; - Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet;-Erklärung, dass den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachgekommen wird bzw. wurde;
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; sowie jeweils Darstellung des Nettoumsatzes bezogen auf die ausgeschriebene Leistung (stationäre Fahrscheinautomaten) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung. FBL 124 LD). Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise/Erklärungen von jedem Mitglied gesondert vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung
- dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen technischen Fachkräfte zur Verfügung stehen (s. FBL 124 LD).
Unter technische Fachkräfte werden verstanden: Hardwareentwickler, Softwareentwickler und Fachpersonal zur Montage und Inbetriebnahme.
- Angaben von 3 Referenzobjekten bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden (s. FBL A 1).
Bei Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied bezogen auf diejenige Teilleistung, welche dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft
ausführen wird.
- Wertende Teststellung. Die Teststellung dient dazu, die Leistungsfähigkeit des angebotenen Produktes (Basis-Funktionalitäten, Handling, Qualität, etc.) zu überprüfen
und zu bewerten. Deshalb findet vor der Zuschlagserteilung eine wertende Teststellung statt, deren Ergebnis in die Gesamtwertung der Angebote einfließt.
Die Teststellung ist verpflichtend für alle Bieter.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bis zum 25.09.2023,10:00 Uhr MEZ hat jeder interessierte Lieferant unter Einhaltung der unter Punkt III 1.1); III 1.2) und III 1.3 geforderten Eignungskriterien die Möglichkeit, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Nach Angebotsabgabe und Vergabegesprächen wird der Auftrag zeitnah nach Auswertung der Angebote und
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Einhaltung der 10tägigen Einspruchsfrist vergeben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
- Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Gesamtbruttopreises als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen
- Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5% des Bruttoschlussrechnungsbetrages
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: s. Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. Punkte III. 1.1, III. 1.2, und III. 1.3

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH, Schlachthofstraße 12, 08058 Zwickau
Zusätzliche Informationen: nicht öffentliche Sitzung

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.nahverkehr-zwickau.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2799120/zustellweg-auswaehlen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesdirektion Sachsen, Referat 38, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen;
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134, Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 164-517784 (2023-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: https://www.nahverkehr-zwickau.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 180-562500
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 164-517784
ABl. S-Ausgabe: 180

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Option 1:: Erweiterungsoptionen 2-D-Barcoderader; Option 2: Wartungsvertrag nach der Gewährleistung (8 Jahre)

Referenz
Zusätzliche Informationen
Aufhebung gemäß § 57 SektVO wegen fehlerhaft bereitgestellter Vergabeunterlagen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesdirektion Sachsen, Referat 39 Vergaberecht, Preisrecht
Postanschrift: Altchemnitzer Straße 41
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134, Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 180-562500 (2023-09-14)