Auftragsbekanntmachung (2026-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Montage von Akustikelementen HL BZL
Referenznummer: BES-2026-0072-PER-HL-BZL
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Montage vonAkustikelementen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Akustische Ausrüstung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Montage von 483 Deckensegel und 86 Wandelemente”
Ort der Leistung: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-17 📅
Datum des Endes: 2027-12-13 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58
“Folgende Erklärungen und/oder Unterlagen sind mit der Abgabe eines Angebots vorzulegen:
- Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis
- Vollständig...”
Folgende Erklärungen und/oder Unterlagen sind mit der Abgabe eines Angebots vorzulegen:
- Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis
- Vollständig ausgefülltes Angebot
- Mit dem Angebot sind technische Datenblätter und Produktbeschreibungen/Prospektmaterial für die angebotenen Produkte einzureichen.
Mindestlohngesetz
Siehe hierzu auszugsweise § 1, 3, und 20 MiloG:
§ 1 Mindestlohn
(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.
(2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1.Januar 2026 brutto 13,90 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.
(3) Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohnes nicht unterschreitet.
§ 3 Unabdingbarkeit des Mindestlohns
Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann auf den entstandenen Anspruch nach § 1 Absatz 1 nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten; im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen. Die Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen.
§ 20 Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns
Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sind verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns nach § 1 Absatz 2 spätestens zu dem in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Zeitpunkt zu zahlen.
Frage:
Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, das
Mindestlohngesetz (MiloG) zu beachten und unseren
Mitarbeitenden entsprechende Mindestlöhne in der dort
ausgewiesenen Höhe zu zahlen. Bitte beantworten Sie die Frage mit "Ja" oder "Nein"
Eigenerklärung Eignung
Mit unserer abschließenden Unterschrift erklären wir, dass
- wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen (Handelsregister) für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen,
- wir spätestens zum Vertragsbeginn eine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen (ggf. entsprechend der Besonderen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin) nachweisen können,
- gegen uns keine zwingenden Ausschlussgründe an dem Verfahren gem. § 123 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder § 31 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. § 42 Vergabeverordnung
(VgV) in Form einer rechtskräftigen Verurteilung oder einer verhängten Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten und keine fakultativen Ausschlussgründe an dem Verfahren gem. § 124 GWB vorliegen,
- wir in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) oder gemäß § 23 Abs. 1 und 2 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) oder gemäß § 18 Abs. 1 und 2 Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden
bin/sind,
- wir keine Ordnungswidrigkeit gemäß § 21 Absatz 1 und 2 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(Mindestlohngesetz - MiLoG) begangen haben, die mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,-- € belegt worden ist,
- keine falschen Erklärungen über den Einsatz von Nachunternehmern oder der Einhaltung verbindlicher tarifvertraglicher Bestimmung abgegeben haben,
- keine Verstöße gegen verbindliche tarifvertragliche Bestimmungen (Erklärung nach § 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig-Holstein) begangen haben.
Wir können die entsprechenden Nachweise vor Auftragsbeginn, bei schriftlicher oder telefonischer Abforderung durch die Auftraggeberin, innerhalb von einer Woche vorlegen.
Mir/uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem/unserem Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren der Deutschen Rentenversicherung Nord sowie zur Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann.
Fragen:
- Liegen gegen Sie zwingende Ausschlussgründe gem. § 123
GWB oder § 31 UVgO /
42 VgV in Form einer rechtskräftigen Verurteilung oder
einer verhängten Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten vor?
Sofern Sie die vorhergehende Frage bejaht haben, geben
Sie bitte den Tatbestand, Aktenzeichen und Datum des
Urteils sowie die nach § 125 GWB getroffene
Selbstreinigungsmaßnahme an.
-Liegen gegen Sie fakultative Ausschlussgründe gem. § 124
GWB vor?
Sofern Sie die vorhergehende Frage bejaht haben, geben
Sie bitte den Tatbestand, Aktenzeichen und Datum des Urteils sowie die nach § 125 GWB getroffene Selbstreinigungsmaßnahme an.
-Haben Sie eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben?
Sofern Sie die vorhergehende Frage bejaht haben, geben Sie bitte das entsprechende Datum der Abgabe der Erklärung an.
Firmendarstellung
Fragen:
Bitte geben Sie die Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (pro Jahr) an.
Bitte geben Sie die in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden pro Jahr an.
Bitte machen Sie Angaben zur Fachkunde (Sachkenntnis und Erfahrungen) Ihres Unternehmens.
Bitte geben Sie mindestens eine vergleichbare Referenz an.
Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn diese mindestens 50 % des Auftragsvolumens entspricht.
Ansprechpartner*in für die Auftragsabwicklung
Frage:
Wer ist Ansprechpartner*in für die Auftragsabwicklung im Falle der Auftragserteilung?
Bemusterung:
Nach gesonderter Aufforderung haben die in Frage kommenden Bieter, eine Musterdecken- und eine Musterwandplatte, Größe DIN A 4 für eine Bemusterung an den Standort Lübeck zu liefern.
Die Lieferung hat innerhalb 2 Wochen, nach oben genannter Aufforderung frei Verwendungsstelle zu erfolgen. Die Kosten für den Versand trägt der Bieter. Die Musterplatten verbleiben bei der Auftraggeberin.
Die Bemusterung ist Bestandteil der Bewertung. Es werden unter anderem die Qualität und die Erfüllung der Anforderungen für die verwendeten Materialien überprüft.
Objektbesichtigung:
Eine Objektbesichtigung wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Einwände, dass ein Bewerber über die örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend informiert war, können nicht geltend gemacht werden.
Im Lauf des weitern Vergabeverfahrens wird gegebenfalls die "Eigenerklärung Russland" zu Artikel 5k des Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 abgefragt.
Im Zuge neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge mit der Umstellung auf eForms werden neue und zusätzliche Angaben zum bezuschlagten Bieter (Auftragnehmer) in der Vergabebekanntmachung zu vergebene Aufträgen pflicht und sind zu veröffentlichen.
Daher werden wir eine entsprechende Eigenerklärung im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens vom bezugschlagten Bieter (Auftragnehmer) abfordern.
Diese hat folgende Punkte zum Inhalt:
1. Nationale Identifikationsnummer
2. Nationalität des Eigentümers/Börsennotierung
3. Größe des Wirtschaftsunternehmens
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431988-4640📞
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431988-4640📞
Fax: +49 431988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 085-302664 (2026-04-30)