Im Rahmen der Sanierung der Außenstelle der IGS Friesland Nord - Mühlenweg 75 26419 Schortens werden die Räume der Schulleitung und des Bereichs Kunst neu ausgestattet. Die Lieferung und die Montage der Ausstattung für die folgenden Räume wird im Rahmen dieses Verfahrens vergeben: + Lehrerzimmer + Arbeitsraum + Oberstufenleiter + Sekretariat + Jahrgangsleiter + Besprechung + Kopierraum + Kunst (C025) + Kunst (C022) verschiedene Schrankwände, Sideboards, Fächerschränke, Schränke verschiedene Tische (Arbeitstische, Schreibtische, PC-Tische, Stehtische, Couchtische) verschiedene Sitzmöbel ( Couch, Bürostühle, Freischwinger, Barstühle) Wandtafeln, Whiteboards Lehrer und Schüler Stühle und Tische
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-20.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Montage von Ausstattung Verwaltungsbereich und Schulmöbel
Referenznummer: 10.70.09-26-05
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Sanierung der Außenstelle der IGS Friesland Nord - Mühlenweg 75 26419
Schortens werden die Räume der Schulleitung und des Bereichs Kunst neu ausgestattet. Die Lieferung und die Montage der Ausstattung für die folgenden Räume wird im Rahmen dieses Verfahrens vergeben:
+ Lehrerzimmer
+ Arbeitsraum
+ Oberstufenleiter
+ Sekretariat
+ Jahrgangsleiter
+ Besprechung
+ Kopierraum
+ Kunst (C025)
+ Kunst (C022)
verschiedene Schrankwände, Sideboards, Fächerschränke, Schränke
verschiedene Tische (Arbeitstische, Schreibtische, PC-Tische, Stehtische, Couchtische)
verschiedene Sitzmöbel ( Couch, Bürostühle, Freischwinger, Barstühle)
Wandtafeln, Whiteboards
Lehrer und Schüler Stühle und Tische
Im Rahmen der Sanierung der Außenstelle der IGS Friesland Nord - Mühlenweg 75 26419
Schortens werden die Räume der Schulleitung und des Bereichs Kunst neu ausgestattet. Die Lieferung und die Montage der Ausstattung für die folgenden Räume wird im Rahmen dieses Verfahrens vergeben:
+ Lehrerzimmer
+ Arbeitsraum
+ Oberstufenleiter
+ Sekretariat
+ Jahrgangsleiter
+ Besprechung
+ Kopierraum
+ Kunst (C025)
+ Kunst (C022)
verschiedene Schrankwände, Sideboards, Fächerschränke, Schränke
verschiedene Tische (Arbeitstische, Schreibtische, PC-Tische, Stehtische, Couchtische)
verschiedene Sitzmöbel ( Couch, Bürostühle, Freischwinger, Barstühle)
Wandtafeln, Whiteboards
Lehrer und Schüler Stühle und Tische
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schulmöbel📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 73 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 10.70.09-26-05
Geschätzter Wert ohne MwSt: 73 500 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦
Postanschrift: Mühlenweg 75
Postleitzahl: 26419
Stadt: Schortens
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Friesland (DE)
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-12 📅
Datum des Endes: 2026-11-13 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-21 11:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-21 11:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-05-21 11:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-14 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
1) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV. Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren vor Auftragserteilung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten.
#2) Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue
und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Die anzuwendenden Vorschriften dieses Gesetzes in der jeweils aktuellsten Fassung werden Vertragsbestandteil. Zur Bestätigung hat der Auftragnehmer sich nach § 4 Abs. 1 NTVergG gem. beiliegender Eigenerklärung zu erklären. Das Formblatt ist ebenso bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
1) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV. Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren vor Auftragserteilung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten.
#2) Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue
und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Die anzuwendenden Vorschriften dieses Gesetzes in der jeweils aktuellsten Fassung werden Vertragsbestandteil. Zur Bestätigung hat der Auftragnehmer sich nach § 4 Abs. 1 NTVergG gem. beiliegender Eigenerklärung zu erklären. Das Formblatt ist ebenso bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Angabe von mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Geschäftsjahren, die mit der Leistung vergleichbar sind
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Eigenerklärung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Eigenerklärung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Eigenerklärung: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Auszug aus dem Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister des Staates, in dem der Bieter eingetragen ist
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Bestätigung über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 3 Mio. € für Personen- und 0,5 Mio. € für sonstige Schäden)
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Produktdatenblätter für die angebotenen Produkte
Eigenerklärung: Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 14 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Ausschlussgründe sind solche gemäß den §§ 123 und 124 GWB, 42 Abs. 1 VgV, und §§ 19,
21 MiLoG sowie § 57 VgV.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem
Angebot vorzulegen:
#1) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihmzuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind.
#2) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
#3) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
#4) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland imSinne der Vorschrift aufweisen. --
- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) ist die beiliegende Erklärung
zu erklären. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden,
sind zugelassen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen
als Nachweise vorzulegen:
#a) Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen
Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise,
die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Form vorzuhalten. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle ist nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AentG und § 21 Abs. 1 SchwarzArbG verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG abzurufen.
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Ausschlussgründe sind solche gemäß den §§ 123 und 124 GWB, 42 Abs. 1 VgV, und §§ 19,
21 MiLoG sowie § 57 VgV.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem
Angebot vorzulegen:
#1) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihmzuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind.
#2) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
#3) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
#4) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland imSinne der Vorschrift aufweisen. --
- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) ist die beiliegende Erklärung
zu erklären. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden,
sind zugelassen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen
als Nachweise vorzulegen:
#a) Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen
Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise,
die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Form vorzuhalten. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle ist nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AentG und § 21 Abs. 1 SchwarzArbG verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG abzurufen.
gem. §§123, 124 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Friesland
Nationale Registrierungsnummer: 03455-10-13
Abteilung: Zentrale Vergabestelle - Herr Schiffer
Postanschrift: Lindenallee 1
Postleitzahl: 26441
Postort: Jever
Region: Friesland (DE)
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Schiffer
E-Mail: vergabestelle@friesland.de📧
Telefon: +49(4461)919-2661📞
Fax: +49(4461)919-8310 📠
URL: https://www.friesland.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461352191🌏
Teilnahme-URL: https://bi-medien.de🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: T:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 (413)1150📞
Fax: +49 (413)1152943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
#1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
#2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an demöffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass demUnternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
#3. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
#1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
#2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an demöffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass demUnternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
#3. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 077-272383 (2026-04-20)