Lieferung und Montage von Broadcast-Funktionskomponenten, Verkabelung und Möbeln in den Regionalstudios Ulm, Karlsruhe, Freiburg, Kaiserslautern, Koblenz und Trier
Der Südwestrundfunk (SWR) betreibt in seinem Sendegebiet an mehreren Standorten Regionalstudios für die lokale Berichterstattung. In den Regionalstudios wird für die Programme und Ausspielwege des SWR und der ARD gearbeitet. Für die Hörfunk-Programme SWR 4 BW und SWR 4 RP wird aus den Studios regelmäßig gesendet, z.B. mit stündlichen Regionalnachrichten. Zur aktuellen Berichterstattung gehören auch Live-Schalten für Hörfunk und Fernsehen in die ARD. In den Regionalstudios ist jeweils eine Redaktion beheimatet, die medienübergreifend organisiert ist und die klassischen Ausspielwege Hörfunk, Fernsehen und Online gleichermaßen mit Themen aus ihrem Einzugsbereich bedient. Die dort derzeit verwendeten Systeme sind jedoch veraltet und entsprechen nicht mehr den heutigen Ansprüchen an einen modernen Broadcast-Betrieb. Dies bedingt die Erneuerung dieser Regionalstudios basierend auf dem technischen, modularen Standardisierungskonzept, das bereits bei vorangegangenen Projekten umgesetzt wurde. Die Erneuerung der Technik soll an den Standorten Ulm, Karlsruhe, Trier, Koblenz und Kaiserslautern innerhalb des Gebäudebestandes erfolgen. Am Standort in Freiburg soll die Redaktion in einen noch zu realisierenden Neubau umziehen, welcher voraussichtlich ab 2030 nutzbar sein soll. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zur Ausführung der Lieferung, und Montage technischer Broadcast-Funktionskomponenten, Verkabelung und Möbel zur technischen Erneuerung der Regionalstudios in Freiburg, Ulm, Karlsruhe, Trier, Koblenz und Kaiserslautern. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer auch bei zu liefernder und durch den Auftraggeber beigestellter Komponenten die vorgegebene und vereinbarte Basisfunktionalität aller Systemteile herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen. Der Auftrag besteht aus folgenden wesentlichen Hauptleistungen: Rahmenvereinbarung • 4 Jahre maximal. • Grundlaufzeit 2 Jahre + 1 + 1 Lieferleistungen • Lieferung von mechanisch montierten und verkabelten Regionalstudios bestehend aus o Broadcast-Funktionskomponenten o Möbel o Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleineteile, Zubehör o Umfangreichen Beistellungen des Auftraggebers Dienstleistungen • Projekt- und Montagekoordination • Übernahme der Fachplanung vom Auftraggeber. Die Fachplanung enthält auch die Pläne für die Möbel. • Erarbeitung einer Montageplanung / Ablaufplanung • Koordination der Lieferung der ausgeschriebenen Hardware-Funktionskomponenten, Möbel, Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleinteile und Zubehör und auch der Beistellungen des AG • Verkabelung & Montage der ausgeschriebenen Hardware-Funktionskomponenten, Möbel (hier teilweise auch Umbau und Verkabelung von vorhandenen Möbeln), Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleinteile und Zubehör und auch der Beistellungen des Auftraggebers • Sicherstellen, dass der Auftraggeber die Elektroprüfung (DGUV3) durchführen kann (vor Gefahrenübergang) • Begleitung der RBT-Prüfung inkl. direkter Fehlerbeseitigung • Baustelle räumen und Übergabe an den Auftraggeber • Teilabnahmen während der Bauphase und Abnahme nach erfolgreicher RBT-Prüfung Abgrenzung • Die Fachplanung wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und an den Auftragnehmer übergeben. • Die ausgeschriebenen und beigestellten Komponenten werden nach dem mechanischem Montieren und Verkabeln (durch den Auftragnehmer) vom Auftraggeber komplett in Betrieb genommen. • Elektroprüfung (DGUV3) der Geräte wird durch den AG durchgeführt. • RBT-Prüfung wird durch den AG durchgeführt. Optionale Leistungen • Tagessatz für weitere Leistungen eines „Obermonteurs“ für nicht vorhersehbare Tätigkeiten • Tagessatz für weitere Leistungen eines „Fachplaners“ für nicht vorhersehbare Tätigkeiten • Reisekosten für Vor-Ort-Einsätze dieser optional zu beauftragenden Leistungen eines „Obermonteurs“ bzw. „Fachplaners“. Beabsichtigter Beginn der Vertragslaufzeit ist der 01.09.2026. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 2 Jahren bis zum 31.08.2028. Optional soll die Rahmenvereinbarung automatisch sich um jeweils ein weiteres Jahr verlängern, falls der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung ist auf maximal 4 Jahre begrenzt. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Durchführung und Abnahme des beauftragten Liefer-Montageumfangs, analog zur im Dokument „2. Vertragsunterlagen – Allgemeiner Teil“ beschriebenen Zeitplanung. Die Mengen sind in dem Dokument "2. Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil", Kapitel 3.3 Abnahmemengen dargestellt: Mindestabnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 2 Geplantes Abnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 5 Höchst-Abnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 6
Auftragsbekanntmachung (2026-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Montage von Broadcast-Funktionskomponenten, Verkabelung und Möbeln in den Regionalstudios Ulm, Karlsruhe, Freiburg, Kaiserslautern, Koblenz und Trier
Referenznummer: EU-I/T 13/2026
Kurze Beschreibung:
Der Südwestrundfunk (SWR) betreibt in seinem Sendegebiet an mehreren Standorten Regionalstudios für die lokale Berichterstattung. In den Regionalstudios wird für die Programme und Ausspielwege des SWR und der ARD gearbeitet. Für die Hörfunk-Programme SWR 4 BW und SWR 4 RP wird aus den Studios regelmäßig gesendet, z.B. mit stündlichen Regionalnachrichten. Zur aktuellen Berichterstattung gehören auch Live-Schalten für Hörfunk und Fernsehen in die ARD. In den Regionalstudios ist jeweils eine Redaktion beheimatet, die medienübergreifend organisiert ist und die klassischen Ausspielwege Hörfunk, Fernsehen und Online gleichermaßen mit Themen aus ihrem Einzugsbereich bedient. Die dort derzeit verwendeten Systeme sind jedoch veraltet und entsprechen nicht mehr den heutigen Ansprüchen an einen modernen Broadcast-Betrieb. Dies bedingt die Erneuerung dieser Regionalstudios basierend auf dem technischen, modularen Standardisierungskonzept, das bereits bei vorangegangenen Projekten umgesetzt wurde. Die Erneuerung der Technik soll an den Standorten Ulm, Karlsruhe, Trier, Koblenz und Kaiserslautern innerhalb des Gebäudebestandes erfolgen. Am Standort in Freiburg soll die Redaktion in einen noch zu realisierenden Neubau umziehen, welcher voraussichtlich ab 2030 nutzbar sein soll. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zur Ausführung der Lieferung, und Montage technischer Broadcast-Funktionskomponenten, Verkabelung und Möbel zur technischen Erneuerung der Regionalstudios in Freiburg, Ulm, Karlsruhe, Trier, Koblenz und Kaiserslautern. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer auch bei zu liefernder und durch den Auftraggeber beigestellter Komponenten die vorgegebene und vereinbarte Basisfunktionalität aller Systemteile herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen.
Der Auftrag besteht aus folgenden wesentlichen Hauptleistungen:
Rahmenvereinbarung
• 4 Jahre maximal.
• Grundlaufzeit 2 Jahre + 1 + 1
Lieferleistungen
• Lieferung von mechanisch montierten und verkabelten Regionalstudios bestehend aus
o Broadcast-Funktionskomponenten
o Möbel
o Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleineteile, Zubehör
o Umfangreichen Beistellungen des Auftraggebers
Dienstleistungen
• Projekt- und Montagekoordination
• Übernahme der Fachplanung vom Auftraggeber. Die Fachplanung enthält auch die Pläne für die Möbel.
• Erarbeitung einer Montageplanung / Ablaufplanung
• Koordination der Lieferung der ausgeschriebenen Hardware-Funktionskomponenten, Möbel, Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleinteile und Zubehör und auch der Beistellungen des AG
• Verkabelung & Montage der ausgeschriebenen Hardware-Funktionskomponenten, Möbel (hier teilweise auch Umbau und Verkabelung von vorhandenen Möbeln), Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleinteile und Zubehör und auch der Beistellungen des Auftraggebers
• Sicherstellen, dass der Auftraggeber die Elektroprüfung (DGUV3) durchführen kann (vor Gefahrenübergang)
• Begleitung der RBT-Prüfung inkl. direkter Fehlerbeseitigung
• Baustelle räumen und Übergabe an den Auftraggeber
• Teilabnahmen während der Bauphase und Abnahme nach erfolgreicher RBT-Prüfung
Abgrenzung
• Die Fachplanung wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und an den Auftragnehmer übergeben.
• Die ausgeschriebenen und beigestellten Komponenten werden nach dem mechanischem Montieren und Verkabeln (durch den Auftragnehmer) vom Auftraggeber komplett in Betrieb genommen.
• Elektroprüfung (DGUV3) der Geräte wird durch den AG durchgeführt.
• RBT-Prüfung wird durch den AG durchgeführt.
Optionale Leistungen
• Tagessatz für weitere Leistungen eines „Obermonteurs“ für nicht vorhersehbare Tätigkeiten
• Tagessatz für weitere Leistungen eines „Fachplaners“ für nicht vorhersehbare Tätigkeiten
• Reisekosten für Vor-Ort-Einsätze dieser optional zu beauftragenden Leistungen eines „Obermonteurs“ bzw. „Fachplaners“.
Beabsichtigter Beginn der Vertragslaufzeit ist der 01.09.2026. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 2 Jahren bis zum 31.08.2028. Optional soll die Rahmenvereinbarung automatisch sich um jeweils ein weiteres Jahr verlängern, falls der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung ist auf maximal 4 Jahre begrenzt. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Durchführung und Abnahme des beauftragten Liefer-Montageumfangs, analog zur im Dokument „2. Vertragsunterlagen – Allgemeiner Teil“ beschriebenen Zeitplanung.
Die Mengen sind in dem Dokument "2. Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil", Kapitel 3.3 Abnahmemengen dargestellt:
Mindestabnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 2
Geplantes Abnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 5
Höchst-Abnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 6
Der Südwestrundfunk (SWR) betreibt in seinem Sendegebiet an mehreren Standorten Regionalstudios für die lokale Berichterstattung. In den Regionalstudios wird für die Programme und Ausspielwege des SWR und der ARD gearbeitet. Für die Hörfunk-Programme SWR 4 BW und SWR 4 RP wird aus den Studios regelmäßig gesendet, z.B. mit stündlichen Regionalnachrichten. Zur aktuellen Berichterstattung gehören auch Live-Schalten für Hörfunk und Fernsehen in die ARD. In den Regionalstudios ist jeweils eine Redaktion beheimatet, die medienübergreifend organisiert ist und die klassischen Ausspielwege Hörfunk, Fernsehen und Online gleichermaßen mit Themen aus ihrem Einzugsbereich bedient. Die dort derzeit verwendeten Systeme sind jedoch veraltet und entsprechen nicht mehr den heutigen Ansprüchen an einen modernen Broadcast-Betrieb. Dies bedingt die Erneuerung dieser Regionalstudios basierend auf dem technischen, modularen Standardisierungskonzept, das bereits bei vorangegangenen Projekten umgesetzt wurde. Die Erneuerung der Technik soll an den Standorten Ulm, Karlsruhe, Trier, Koblenz und Kaiserslautern innerhalb des Gebäudebestandes erfolgen. Am Standort in Freiburg soll die Redaktion in einen noch zu realisierenden Neubau umziehen, welcher voraussichtlich ab 2030 nutzbar sein soll. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zur Ausführung der Lieferung, und Montage technischer Broadcast-Funktionskomponenten, Verkabelung und Möbel zur technischen Erneuerung der Regionalstudios in Freiburg, Ulm, Karlsruhe, Trier, Koblenz und Kaiserslautern. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer auch bei zu liefernder und durch den Auftraggeber beigestellter Komponenten die vorgegebene und vereinbarte Basisfunktionalität aller Systemteile herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen.
Der Auftrag besteht aus folgenden wesentlichen Hauptleistungen:
Rahmenvereinbarung
• 4 Jahre maximal.
• Grundlaufzeit 2 Jahre + 1 + 1
Lieferleistungen
• Lieferung von mechanisch montierten und verkabelten Regionalstudios bestehend aus
o Broadcast-Funktionskomponenten
o Möbel
o Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleineteile, Zubehör
o Umfangreichen Beistellungen des Auftraggebers
Dienstleistungen
• Projekt- und Montagekoordination
• Übernahme der Fachplanung vom Auftraggeber. Die Fachplanung enthält auch die Pläne für die Möbel.
• Erarbeitung einer Montageplanung / Ablaufplanung
• Koordination der Lieferung der ausgeschriebenen Hardware-Funktionskomponenten, Möbel, Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleinteile und Zubehör und auch der Beistellungen des AG
• Verkabelung & Montage der ausgeschriebenen Hardware-Funktionskomponenten, Möbel (hier teilweise auch Umbau und Verkabelung von vorhandenen Möbeln), Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleinteile und Zubehör und auch der Beistellungen des Auftraggebers
• Sicherstellen, dass der Auftraggeber die Elektroprüfung (DGUV3) durchführen kann (vor Gefahrenübergang)
• Begleitung der RBT-Prüfung inkl. direkter Fehlerbeseitigung
• Baustelle räumen und Übergabe an den Auftraggeber
• Teilabnahmen während der Bauphase und Abnahme nach erfolgreicher RBT-Prüfung
Abgrenzung
• Die Fachplanung wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und an den Auftragnehmer übergeben.
• Die ausgeschriebenen und beigestellten Komponenten werden nach dem mechanischem Montieren und Verkabeln (durch den Auftragnehmer) vom Auftraggeber komplett in Betrieb genommen.
• Elektroprüfung (DGUV3) der Geräte wird durch den AG durchgeführt.
• RBT-Prüfung wird durch den AG durchgeführt.
Optionale Leistungen
• Tagessatz für weitere Leistungen eines „Obermonteurs“ für nicht vorhersehbare Tätigkeiten
• Tagessatz für weitere Leistungen eines „Fachplaners“ für nicht vorhersehbare Tätigkeiten
• Reisekosten für Vor-Ort-Einsätze dieser optional zu beauftragenden Leistungen eines „Obermonteurs“ bzw. „Fachplaners“.
Beabsichtigter Beginn der Vertragslaufzeit ist der 01.09.2026. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 2 Jahren bis zum 31.08.2028. Optional soll die Rahmenvereinbarung automatisch sich um jeweils ein weiteres Jahr verlängern, falls der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung ist auf maximal 4 Jahre begrenzt. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Durchführung und Abnahme des beauftragten Liefer-Montageumfangs, analog zur im Dokument „2. Vertragsunterlagen – Allgemeiner Teil“ beschriebenen Zeitplanung.
Die Mengen sind in dem Dokument "2. Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil", Kapitel 3.3 Abnahmemengen dargestellt:
Mindestabnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 2
Geplantes Abnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 5
Höchst-Abnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 6
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Kommunikationsgeräten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 800 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: EU-I/T 13/2026
Zusätzliche Informationen:
Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Die geforderten Leistungen zur technischen Erneuerung der Regionalstudios müssen an den Standorten der Regionalstudios (Ulm, Karlsruhe, Kaiserslautern, Trier, Koblenz und Freiburg) erbracht werden.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ulm, Stadtkreis
🏙️
Dauer: 2 Jahre Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Optional soll die Rahmenvereinbarung automatisch sich um jeweils ein weiteres Jahr verlängern, falls der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-23 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, innerhalb einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, innerhalb einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.11.2 vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu den „Russland Sanktionen (Sanktions-VO), „Anlage 08 – Eigenerklärung Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“, muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots eingereicht werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung §47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.11.2 vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu den „Russland Sanktionen (Sanktions-VO), „Anlage 08 – Eigenerklärung Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“, muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots eingereicht werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung §47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss mit jedem Angebot die „Anlage 09 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die „Anlage 03 – Erklärung zu Unterauftragnehmern und Eignungsleihe“ ausgefüllt beizulegen.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss mit jedem Angebot die „Anlage 09 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die „Anlage 03 – Erklärung zu Unterauftragnehmern und Eignungsleihe“ ausgefüllt beizulegen.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
Mindestanforderung:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
o Für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
o Für Vermögensschäden mind. 1.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
Mindestanforderung:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
o Für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
o Für Vermögensschäden mind. 1.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A3.2 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist.
Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 %.
Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank, aus denen keine Ausfallwahrscheinlichkeit glaubhaft hervorgeht, erfüllen diese Anforderung nicht.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.2 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist.
Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 %.
Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank, aus denen keine Ausfallwahrscheinlichkeit glaubhaft hervorgeht, erfüllen diese Anforderung nicht.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.1 – Nachweis von zwei Referenzen zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe innerhalb der vergangenen vier Jahre begonnen mit den geforderten Angaben. Hierfür ist die Anlage 10 – Vorlage für das Referenzprojekt (eignungsbezogen) zu nutzen.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.1 – Nachweis von zwei Referenzen zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe innerhalb der vergangenen vier Jahre begonnen mit den geforderten Angaben. Hierfür ist die Anlage 10 – Vorlage für das Referenzprojekt (eignungsbezogen) zu nutzen.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.2 – Nachweis der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens im auftragsbezogenen Geschäftsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.2 – Nachweis der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens im auftragsbezogenen Geschäftsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.3 – Darstellung als Eigenerklärung der für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen personellen Ressourcen (insbesondere Fachkräfte bzw. Funktionsrollen) mit Bezug zum Auftragsgegenstand. Die Darstellung hat funktions- bzw. rollenbezogen sowie getrennt nach Bieter und etwaigen Unterauftragnehmern zu erfolgen; namentliche Angaben sind nicht erforderlich.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.3 – Darstellung als Eigenerklärung der für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen personellen Ressourcen (insbesondere Fachkräfte bzw. Funktionsrollen) mit Bezug zum Auftragsgegenstand. Die Darstellung hat funktions- bzw. rollenbezogen sowie getrennt nach Bieter und etwaigen Unterauftragnehmern zu erfolgen; namentliche Angaben sind nicht erforderlich.
Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 09 Bieterauskunft mit Eigenerklärung der Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Nationale Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230
Postleitzahl: 70190
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
E-Mail: vergabe-it@swr.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.swr.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.swr.de/unternehmen/organisation/ausschreibungen-104.html🌏
Teilnahme-URL: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/822cdba0c1d2be2ca2d67d345eff50ed🌏
Name: vergabe-it@swr.de
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Elektronische Einreichung: Erforderlich
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 143588945
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de📧
Telefon: +49 721174290📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞
Fax: +49 (721) 926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 119-429202 (2026-06-22)