Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung und Montage von Einrichtung und Ausstattung für eine weiterführende Schule in Mülheim an der Ruhr
MH-45_1-2023-7806”
Produkte/Dienstleistungen: Schulmöbel📦
Kurze Beschreibung: Es handelt sich hier um die Ausschreibung von Schulmöbeln.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 939 243 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bestandsgebäude
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schulmöbel📦
Ort der Leistung: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Müheim beabsichtigt die Ausstattung für die Otto-Pankok-Schule, Von-Bock-Straße 81 - 45468 Mülheim/Ruhr anzuschaffen.
Es handelt sich um die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Müheim beabsichtigt die Ausstattung für die Otto-Pankok-Schule, Von-Bock-Straße 81 - 45468 Mülheim/Ruhr anzuschaffen.
Es handelt sich um die Einrichtung von Räumen im Bestandsgebäude. Die Möbel müssen mit dem GS-Sicherheitszeichen versehen sein.
Sofern der Baufortschrift eine Lieferung zulässt, muss diese erfolgen. Bestandsgebäude voraussichtlich 05/2024-07/2024.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu 2.7: Geplanter Liefertermin
Sofern der Baufortschrift eine Lieferung zulässt, muss diese erfolgen. Bestandsgebäude voraussichtlich 05/2024-07/2024.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterungsbau
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Müheim beabsichtigt die Ausstattung für die Otto-Pankok-Schule, Von-Bock-Straße 81 - 45468 Mülheim/Ruhr anzuschaffen.
Es handelt sich um die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Müheim beabsichtigt die Ausstattung für die Otto-Pankok-Schule, Von-Bock-Straße 81 - 45468 Mülheim/Ruhr anzuschaffen.
Es handelt sich um die Einrichtung von Räumen im Erweiterungsbau. Die Möbel müssen mit dem GS-Sicherheitszeichen versehen sein.
Sofern der Baufortschrift eine Lieferung zulässt, muss diese erfolgen. Erweiterungsbau voraussichtlich 01/2024-04/2024.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-02 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu 2.7: Geplanter Liefertermin
Sofern der Baufortschrift eine Lieferung zulässt, muss diese erfolgen. Erweiterungsbau voraussichtlich 01/2024-04/2024”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit der Angebotsabgabe sind einzureichen:
- Eigenerklärung Firmenprofil (Vordruck Stadt Mülheim)
- Eigenerklärung: Darstellung der in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit der Angebotsabgabe sind einzureichen:
- Eigenerklärung Firmenprofil (Vordruck Stadt Mülheim)
- Eigenerklärung: Darstellung der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Lieferungen der vergleichbaren Leistung mit Angabe des Rechnungswertes und des Lieferzeitpunktes, sowie der öffentlichen Auftraggeber (Vordruck Stadt Mülheim)
Sofern geforderte Unterlagen nach Aufforderung nicht fristgerecht vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-15
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-15
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Mülheim an der Ruhr, Der Oberbürgermeister, Referat VI, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, (Technisches Rathaus)”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind keine Bieter bzw. Bevollmächtigte im Öffnungstermin zugelassen.”
“Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über den genannten Link zur Homepage der...”
Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über den genannten Link zur Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr hochzuladen (Dateiformat: PDF). Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Eine Übermittlung von Angeboten per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Bitte laden Sie bei Angebotsabgabe neben den in Abschnitt III genannten Eignungsnachweisen folgende Unterlagen hoch:
• Leistungsverzeichnis im Dateiformat PDF
• Eigenerklärung über den Ausschluss von Unzuverlässigkeitsgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Vordruck Stadt Mülheim)
• Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU - Formular 523 EU (s. Unterlagen)
Unterlagen gem. Abschnitt III:
• Eigenerklärung Firmenprofil (Vordruck Stadt Mülheim)
• Eigenerklärung: Darstellung der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Lieferungen der vergleichbaren Leistung mit Angabe des Rechnungswertes und des Lieferzeitpunktes, sowie der öffentlichen Auftraggeber (Vordruck Stadt Mülheim)
Ab einem Auftragswert von 30.000 € wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Die Ausschreibung ist in 2 Lose aufgeteilt. Ein Angebot kann sowohl für ein Los als auch für beide Lose eingereicht werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221-1472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 096-298850 (2023-05-15)
Ergänzende Angaben (2023-05-23)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 096-298850
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.5
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.:
Alter Wert
Text: 939 243.00 EUR
Neuer Wert
Text: 938 655.56 EUR
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.3
Ort des zu ändernden Textes: Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Alter Wert
Text:
“Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des
Auftrags verantwortlich sind” Neuer Wert
Text:
“Der Text entfällt. Die Angabe des verantwortlichen Personals wird nicht gefordert.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Ort:
Alter Wert
Text:
“Stadt Mülheim an der Ruhr, Der Oberbürgermeister, Referat VI, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der
Ruhr, (Technisches Rathaus)” Neuer Wert
Text:
“Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration, Am Rathaus 1, Mülheim an der Ruhr”
Quelle: OJS 2023/S 101-316674 (2023-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Amt für Kinder, Jugend und Schule
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ieferung und Montage von Einrichtung und Ausstattung für eine weiterführende Schule in Mülheim an der Ruhr
MH-45_1-2023-7806”
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 681617.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 867299.00
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 096-298850
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ASS Einrichtsungssysteme GmbH
Postort: Stockheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kronach🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 526 214 💰
2️⃣ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ASS-Einrichtungssysteme GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 155 403 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln·
Telefon: +49 221-1472889📞
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 178-559018 (2023-09-11)