Auftragsbekanntmachung (2023-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche Einrichtungen
Referenznummer: H28c155523
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Montage von naturwissenschaftlichen Einrichtungen” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wissenschaftliche Einrichtungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-22 📅
Datum des Beginns: 2025-06-30 📅
Datum des Endes: 2025-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 097-305327
ABl. S-Ausgabe: 97
Quelle: OJS 2023/S 097-305327 (2023-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Montage von naturwissenschaftlichen Einrichtungen
Produkte/Dienstleistungen: Wissenschaftliche Einrichtungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Montage von naturwissenschaftlichen Einrichtungen”
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-30 📅
Datum des Endes: 2025-12-19 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 305327-2023
Titel: Lieferung und Montage von naturwissenschaftlichen Einrichtungen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2024/S 042-123140 (2024-02-27)