Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Landesamtes für Steuern und Finanzen, Außenstelle Chemnitz (LSF) die Ausschreibung zur Lieferung von 1.250 fabrikneuen La-serdruckern für die Ausstattung von Arbeitsplätzen in der Sächsischen Steuerverwaltung durch. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst im Einzelnen folgende Leistungsbestandteile: - den Kauf von 1.250 Laserdruckern inkl. einer im Drucker enthaltenen Original-Tonerkassette (siehe Anlage 10 Leistungsanforderungen der Vergabeunterlagen), - den Kauf von 1.250 zusätzlichen originalen Tonerkassetten, - die Lieferung an den jeweiligen Leistungsort (aktualisierte Verteilerliste wird nach Zuschlag an den Auftragnehmer übermittelt), - die Garantie, wie unter Punkt 4.5 beschrieben, - die Rücknahme des Verpackungsmaterials durch den Auftragnehmer.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 1.250 Laserdruckern für die Sächsische Steuerverwaltung
Referenznummer: SID 2026-24 DS
Kurze Beschreibung:
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Landesamtes für Steuern und Finanzen, Außenstelle Chemnitz (LSF) die Ausschreibung zur Lieferung von 1.250 fabrikneuen La-serdruckern für die Ausstattung von Arbeitsplätzen in der Sächsischen Steuerverwaltung durch.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst im Einzelnen folgende Leistungsbestandteile:
- den Kauf von 1.250 Laserdruckern inkl. einer im Drucker enthaltenen Original-Tonerkassette (siehe Anlage 10 Leistungsanforderungen der Vergabeunterlagen),
- den Kauf von 1.250 zusätzlichen originalen Tonerkassetten,
- die Lieferung an den jeweiligen Leistungsort (aktualisierte Verteilerliste wird nach Zuschlag an den Auftragnehmer übermittelt),
- die Garantie, wie unter Punkt 4.5 beschrieben,
- die Rücknahme des Verpackungsmaterials durch den Auftragnehmer.
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Landesamtes für Steuern und Finanzen, Außenstelle Chemnitz (LSF) die Ausschreibung zur Lieferung von 1.250 fabrikneuen La-serdruckern für die Ausstattung von Arbeitsplätzen in der Sächsischen Steuerverwaltung durch.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst im Einzelnen folgende Leistungsbestandteile:
- den Kauf von 1.250 Laserdruckern inkl. einer im Drucker enthaltenen Original-Tonerkassette (siehe Anlage 10 Leistungsanforderungen der Vergabeunterlagen),
- den Kauf von 1.250 zusätzlichen originalen Tonerkassetten,
- die Lieferung an den jeweiligen Leistungsort (aktualisierte Verteilerliste wird nach Zuschlag an den Auftragnehmer übermittelt),
- die Garantie, wie unter Punkt 4.5 beschrieben,
- die Rücknahme des Verpackungsmaterials durch den Auftragnehmer.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Computerbezogene Geräte📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Landesamtes für Steuern und Finanzen, Außenstelle Chemnitz (LSF) die Ausschreibung zur Lieferung von 1.250 fabrikneuen La-serdruckern für die Ausstattung von Arbeitsplätzen in der Sächsischen Steuerverwaltung durch.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst im Einzelnen folgende Leistungsbestandteile:
- den Kauf von 1.250 Laserdruckern inkl. einer im Drucker enthaltenen Original-Tonerkassette (siehe Anlage 10 Leistungsanforderungen),
- den Kauf von 1.250 zusätzlichen originalen Tonerkassetten,
- die Lieferung an den jeweiligen Leistungsort (aktualisierte Verteilerliste wird nach Zuschlag an den Auftragnehmer übermittelt),
- die Garantie, wie unter Punkt 4.5 beschrieben,
- die Rücknahme des Verpackungsmaterials durch den Auftragnehmer.
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Landesamtes für Steuern und Finanzen, Außenstelle Chemnitz (LSF) die Ausschreibung zur Lieferung von 1.250 fabrikneuen La-serdruckern für die Ausstattung von Arbeitsplätzen in der Sächsischen Steuerverwaltung durch.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst im Einzelnen folgende Leistungsbestandteile:
- den Kauf von 1.250 Laserdruckern inkl. einer im Drucker enthaltenen Original-Tonerkassette (siehe Anlage 10 Leistungsanforderungen),
- den Kauf von 1.250 zusätzlichen originalen Tonerkassetten,
- die Lieferung an den jeweiligen Leistungsort (aktualisierte Verteilerliste wird nach Zuschlag an den Auftragnehmer übermittelt),
- die Garantie, wie unter Punkt 4.5 beschrieben,
- die Rücknahme des Verpackungsmaterials durch den Auftragnehmer.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 01445
Stadt: Radebeul
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-27 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Über die Nachforderung von Unterlagen zu den Angebotenentscheidet der Auftraggeber nach Ausübung pflichtgemäßenErmessens entsprechend § 56 Abs. 2 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Bitte geben Sie drei geeignete Unternehmensreferenzen der letzten drei Jahre an, die mit dem Auftragsgegenstand (Lieferung von Laserdruckern) vergleichbar sind.
Bitte beschreiben Sie die Referenzaufträge kurz mit folgenden Inhalten:
1. Benennen des Auftraggebers,
2. Beschreibung des Auftragsgegenstandes,
3. Angabe des Leistungszeitraumes,
4. Angabe des Auftragswertes oder -volumen und
5. Anzahl der gelieferten Laserdrucker
Bei Bildung von Bietergemeinschaften sowie bei der Einbindung eines Eignungsverleihers muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Bitte geben Sie drei geeignete Unternehmensreferenzen der letzten drei Jahre an, die mit dem Auftragsgegenstand (Lieferung von Laserdruckern) vergleichbar sind.
Bitte beschreiben Sie die Referenzaufträge kurz mit folgenden Inhalten:
1. Benennen des Auftraggebers,
2. Beschreibung des Auftragsgegenstandes,
3. Angabe des Leistungszeitraumes,
4. Angabe des Auftragswertes oder -volumen und
5. Anzahl der gelieferten Laserdrucker
Bei Bildung von Bietergemeinschaften sowie bei der Einbindung eines Eignungsverleihers muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils mindestens 500.000 EUR, auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils mindestens 500.000 EUR, auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Unternehmens mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern, Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie ggf. Anzahl weiterer Unternehmensstandorte.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Unternehmens mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern, Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie ggf. Anzahl weiterer Unternehmensstandorte.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025)
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Lieferung von Laserdruckern) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025) ,
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Lieferung von Laserdruckern) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025) ,
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft. (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft. (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einreichung der unterzeichneten "Vertraulichkeitsvereinbarung"unmittelbar nach Zuschlagserteilung
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123…
Eignungsleihe:
Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters /der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleihermit dem Angebot zwingend die
Unterlagen entsprechend Abschnitt 2.1.6. und 5.1.9., lfd. Nr. 1und 2 der Bekanntmachung eingereicht werden.
Im Weiteren sind die Unterlagen /Angaben entsprechend Abschnitt 5.1.9., lfd. Nr. 3 bis 8 der Bekanntmachung nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sichder Bieter /die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkreteEignung des Eignungsverleihers beruft.
Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblickauf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn
diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bieter ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das
entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem einzwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, mussder Bieter den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dasssich ein Bieter für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmenberuft, haften der Bieter und das andere Unternehmen für dieAuftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV).
Eignungsleihe:
Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters /der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleihermit dem Angebot zwingend die
Unterlagen entsprechend Abschnitt 2.1.6. und 5.1.9., lfd. Nr. 1und 2 der Bekanntmachung eingereicht werden.
Im Weiteren sind die Unterlagen /Angaben entsprechend Abschnitt 5.1.9., lfd. Nr. 3 bis 8 der Bekanntmachung nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sichder Bieter /die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkreteEignung des Eignungsverleihers beruft.
Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblickauf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn
diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bieter ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das
entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem einzwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, mussder Bieter den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dasssich ein Bieter für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmenberuft, haften der Bieter und das andere Unternehmen für dieAuftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV).
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: nicht erforderlich
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der
bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch dieNichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten
verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfenzu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einerFrist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablaufder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter undBewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monatenach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der
bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch dieNichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten
verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfenzu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einerFrist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablaufder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter undBewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monatenach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 121-439750 (2026-06-25)