Lieferung von 2 Geräteträgern

Stadtentsorgung Rostock GmbH

Lieferung von 2 Geräteträgern

Deadline

Deadline 2026-06-10

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 2 Geräteträgern
Kurze Beschreibung: Lieferung von 2 Geräteträgern
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Nutzfahrzeuge 📦
Beschreibung
Interne Kennung: SR-07-2026
Postanschrift: Petridamm 26
Postleitzahl: 18146
Stadt: Rostock
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-10 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-10 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-06-10 09:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Zuschlagskriterien gemäß Leistungsbeschreibung, Mindestens 2 Referenzen aus Deutschland
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung Russlandsanktionen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtentsorgung Rostock GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00005379
Postanschrift: Petridamm 26
Postleitzahl: 18146
Postort: Rostock
Region: Rostock, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@stadtentsorgung-rostock.de 📧
Telefon: +49 381 45 93 - 142 📞
URL: https://www.stadtentsorgung-rostock.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E12155717 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E12155717 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes M-V
Nationale Registrierungsnummer: 19053
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 385588 15164 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Einleitung, Antrag GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 089-315974 (2026-05-06)