Lieferung von 4 Kommunalfahrzeugen für die Kreisstraßenmeisterei

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Beschaffung von 4 Kommunalfahrzeugen, nebst diversen Anbauteilen, für die Arbeiten der Kreisstraßenmeisterei

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-07-31 Auftragsbekanntmachung
2023-10-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge für den Winterdienst
Referenznummer: O/VGV/68/27-23/ks
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 4 Kommunalfahrzeugen, nebst diversen Anbauteilen, für die Arbeiten der Kreisstraßenmeisterei
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge für den Winterdienst 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrzeuge für den Winterdienst 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Anhalt-Bitterfeld 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Postanschrift: Am Flugplatz 1
Postleitzahl: 06366
Postort: Köthen
Kontakt
Internetadresse: http://www.anhalt-bitterfeld.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@anhalt-bitterfeld.de 📧
Telefon: +49 349660-1192 📞
Fax: +49 349660-1193 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18996e17e22-76ca6aa70d86ce77 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-04 📅
Datum des Beginns: 2023-10-16 📅
Datum des Endes: 2024-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 149-477283
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: 4 Fahrzeuge mit Anbaugeräten für die Arbeiten der Kreisstraßenmeisterei
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Am Flugplatz 1
06366
Köthen (Anahlt)
Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z.B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung in der Industrie- und Handelskammer)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 - 2022)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Referenzliste vergleichbarer Leistungen mit Kontaktdaten des Auftragsgebers innerhalb der letzten 3 Jahre (namentliche Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber nicht notwendig)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Recht/ FD Vergabestelle
Internetadresse: www.anhalt-bitterfeld.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18996e17e22-76ca6aa70d86ce77 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ein Abweichung der Lieferfrist von bis zu 2 Monaten wird durch den Auftraggeber akzeptiert.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 345514-1115 📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 345514-1115 📠
Internetadresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Quelle: OJS 2023/S 149-477283 (2023-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 4 Kommunalfahrzeugen, nebst diversen Anbauteilen, für die Arbeiten der Kreisstraßenmeisterei
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Köthen (Anhalt)
Kontakt
Internetadresse: http://www.Anhalt-Bitterfeld.de 🌏
Telefon: +49 03496/ 601194 📞
Fax: +49 03496/ 601193 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 204-642041
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 149-477283
ABl. S-Ausgabe: 204
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR. Ein Abweichung der Lieferfrist von bis zu 2 Monaten wird durch den Auftraggeber akzeptiert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 4 Kommunalfahrzeugen, nebst diversen
Anbauteilen, für die Arbeiten der Kreisstraßenmeisterei

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-09 📅
Name: Schlotte GmbH
Postanschrift: Winzerweg 1
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04349
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt, Vergabekammern
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Telefon: +49 3455141529 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Internetadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
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abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 301
Telefon: +49 345514-0 📞
Quelle: OJS 2023/S 204-642041 (2023-10-18)