Auftragsbekanntmachung (2026-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 6.800 t Auftausalz NaCl an das Landratsamt Bautzen
Referenznummer: 26 090 3
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 6.800 t Auftausalz NaCl an das Landratsamt Bautzen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Salz und reines Natriumchlorid📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Auftausalz NaCl an das Landratsamt Bautzen
ca. 4.900 t Auftausalz NaCl -Sommerlieferung und 1.900 t Winterlieferung in der Wintersaison...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Auftausalz NaCl an das Landratsamt Bautzen
ca. 4.900 t Auftausalz NaCl -Sommerlieferung und 1.900 t Winterlieferung in der Wintersaison 2026/2027 an 6 Standorte der Straßenmeistereien des Landkreises Bautzen
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Bautzen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 44 (1) VgV Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage von 3 geeigneten Referenzen über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage von 3 geeigneten Referenzen über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Formblatt 124 LD in Vergabeunterlagen enthalten). Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Eigenerklärung EU Sanktionen - Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten). Die Erklärungen haben unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Erklärungen sind im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341 977 3800📞
Fax: +49 341 977 1049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 063-219376 (2026-03-30)