Lieferung von Apple IPads und Zubehör für die Schulen der Hansestadt Wismar.
Lieferung von Apple IPads 9. Generation, passenden Schutzhüllen und Ladekoffern für die Apple IPads, größenverstellbare iPad Stative sowie IPens 1. Generation.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Apple IPads und Zubehör für die Schulen der Hansestadt Wismar
OV 14/2023”
Produkte/Dienstleistungen: Router für Netzwerke📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Apple IPads und Zubehör für die Schulen der Hansestadt Wismar.
Lieferung von Apple IPads 9. Generation, passenden Schutzhüllen und Ladekoffern...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Apple IPads und Zubehör für die Schulen der Hansestadt Wismar.
Lieferung von Apple IPads 9. Generation, passenden Schutzhüllen und Ladekoffern für die Apple IPads, größenverstellbare iPad Stative sowie IPens 1. Generation.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Wismar Am Markt 1 23966 Wismar Schulen der Hansestadt Wismar
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Apple IPads und Zubehör für die Schulen der Hansestadt Wismar.
Lieferung von 293 Apple iPad 9. Generation WiFi 64 GB,
367 Tablet-Schutzhüllen...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Apple IPads und Zubehör für die Schulen der Hansestadt Wismar.
Lieferung von 293 Apple iPad 9. Generation WiFi 64 GB,
367 Tablet-Schutzhüllen mit Pencil Halter für Apple iPad 10,2",
46 Tablet-Schutzhüllen mit Pencil Halter für Apple iPad 10,2" inklusive Tastatur,
28 Deqster KT10C Tablet-Koffer sowie 235 iPen 1. Generation,
31 größenverstellbare iPad Stative für die Schulen der Hansestadt Wismar.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-10 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Europäische Eigenerklärung,
Erklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG),
Handelsregisterauszug,
Datenblätter als Nachweis der geforderten Produkteigenschaften”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-27
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-28
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hansestadt Wismar, Am Markt 12/13, Zimmer-Nr. 2.01, 23966 Wismar
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Alle Informationen finden Sie im Supportcenter für Unternehmen:
https://support.cosinex.de/untrnehmen/
Ab 01.04.2023 E-Rechnung...”
Alle Informationen finden Sie im Supportcenter für Unternehmen:
https://support.cosinex.de/untrnehmen/
Ab 01.04.2023 E-Rechnung (X-Rechnung).
Bekanntmachungs-ID: CXRBYYAYY98
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 164-519186 (2023-08-23)