Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Büro- und Besucherstühlen
2023-VgV-23/1-003
Produkte/Dienstleistungen: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile📦
Kurze Beschreibung:
“Bürostühlebedarf der Stadt Osnabrück 01.03.2024-28.02.2026 mit 2maliger Verlängerungsoption”
1️⃣
Ort der Leistung: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: alle Dienststellen der Stadtverwaltung 49074 Osnabrück
Beschreibung der Beschaffung:
“Bürostühlebedarf der Stadt Osnabrück 01.03.2024-28.02.2026 mit 2maliger Verlängerungsoption” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-02-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2malige Verlängerung um ein Jahr möglich
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-17
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-17
08:00 📅
“Fragen oder Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind im Vergabeportal bis zum 06.11.2023 zu stellen.
Bitte nur diesen...”
Fragen oder Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind im Vergabeportal bis zum 06.11.2023 zu stellen.
Bitte nur diesen Kommunikationsweg nutzen!
Auskunftsersuchen, die nicht bis zu o.g. Termin vorliegen, werden nicht beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXTBYY6Y1CVQ36XR
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Frist nach § 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB, wonach ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Frist nach § 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB, wonach ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden muss, wird hingewiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 203-635205 (2023-10-17)