Die Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH (KECL) vergibt im Anschluss an ein Markterkundungsverfahren einen öffentlichen Auftrag zur Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen.
Los 1: 2 Abfallsammelfahrzeuge für die Fraktionen Restmüll und PPK
mit CNG Antrieb
Los 2: 1 Abfallsammelfahrzeug für die Fraktion Sperrmüll mit Diesel Antrieb
Leistungszeitraum: 30. November 2024
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-13.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen – Neufahrzeuge für die KECL GmbH
VB 54_23”
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦
Kurze Beschreibung:
“Die Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH (KECL) vergibt im Anschluss an ein Markterkundungsverfahren einen öffentlichen Auftrag zur Lieferung von drei...”
Kurze Beschreibung
Die Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH (KECL) vergibt im Anschluss an ein Markterkundungsverfahren einen öffentlichen Auftrag zur Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen.
Los 1: 2 Abfallsammelfahrzeuge für die Fraktionen Restmüll und PPK
mit CNG Antrieb
Los 2: 1 Abfallsammelfahrzeug für die Fraktion Sperrmüll mit Diesel Antrieb
Leistungszeitraum: 30. November 2024
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 2 Abfallsammelfahrzeuge für die Fraktionen Restmüll und PPK mit CNG Antrieb
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦
Ort der Leistung: Zwickau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Glauchau, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH (KECL) vergibt im Anschluss an ein Markterkundungsverfahren einen öffentlichen Auftrag zur Lieferung von drei...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH (KECL) vergibt im Anschluss an ein Markterkundungsverfahren einen öffentlichen Auftrag zur Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen.
Los 1: 2 Abfallsammelfahrzeuge für die Fraktionen Restmüll und PPK
mit CNG Antrieb
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service / Standortentfernung zum Werkskundendienst
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Preis (Gewichtung): 60%
Dauer
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Optionen siehe Leistungsbeschreibung
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 1 Abfallsammelfahrzeug für die Fraktion Sperrmüll mit Diesel Antrieb
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Müllfahrzeuge📦
Beschreibung der Beschaffung: Los 2: 1 Abfallsammelfahrzeug für die Fraktion Sperrmüll mit Diesel Antrieb
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Optionen siehe Leistungsverzeichnis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe außerdem vorzulegen:
7. abschlussbereiter Wartungs- und Servicevertrag”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen:
1. Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen:
1. Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A)
2. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen
nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern
auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebotes ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
6. Signierte Eigenerklärung, dass keine Beteiligung russischer Unternehmen gegeben ist (Anlage B) oder Erklärung gleichen Inhalts (Textform).
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen
gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Angebot beizufügen. Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtige Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: 3. Angaben zum gesamten Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4. Angaben zu wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4. Angaben zu wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) auf dem Fachgebiet Lieferung von Nutzfahrzeugen.
5. Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1-3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das
AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 139-444880
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-17
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-17
09:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): -
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und/oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
“Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter...”
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 201-630549 (2023-10-13)