Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von drei semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
L-32-2023-00434”
Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsüberwachungseinrichtung📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von drei semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen mit mehrzielfähiger LIDAR-Messtechnik”
1️⃣
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Leipzig
Ordnungsamt
Verkehrsüberwachung
Prager Straße 136
04317 Leipzig
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von drei semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen mit mehrzielfähiger LIDAR-Messtechnik” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-11 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-188f7da1026-474bc60714374c56” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-188f7da1026-474bc60714374c56” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-188f7da1026-474bc60714374c56” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Verpflichtungserklärung über Mindestentgelte und die Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen müssen ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden.”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Verpflichtungserklärung über Mindestentgelte und die Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen müssen ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-20
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Das Angebot ist ausschließlich über die Plattform eVergabe.de (Bietercockpit) und nur in der dort vorgegebenen...”
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Das Angebot ist ausschließlich über die Plattform eVergabe.de (Bietercockpit) und nur in der dort vorgegebenen Form (nicht per E-Mail!) und dem vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalt einzureichen. Die Kommunikation zu Verfahren, d.h. sämtliche Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie alle nach der Angebotsöffnung folgenden notwendigen Informationen (z.B. Bieteranfragen und deren Beantwortung, Bieterinformationen, Nachforderungen von Unterlagen, Auftragsschreiben) werden über eVergabe.de bzw. das Bietercockpit bereitgestellt. Ggf. geforderte Sicherheitsleistungen sh. Vertragsunterlagen. Alle unter III.1) der Bekanntmachung geforderten Nachweise bzw. Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 161-508756 (2023-08-18)