Lieferung von elektrischer Energie 2024 für die Gemeinde Quierschied

Gemeinde Quierschied

Lieferung von elektrischer Energie für die Gemeinde Quierschied für den Lieferzeitraum:
Lieferbeginn: 01.01.2024 um 00:00 Uhr
Lieferende: 31.12.2024 um 24:00 Uhr
Liefermenge Los 1: 495.000 kWh
Liefermenge Los 2: 426.000 kWh
Los 1: Straßenbeleuchtung ohne Leistungsmessung (SLP)
Los 2: Kommunale Liegenschaften mit SLP + Leistungsmessung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-10-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Gemeinde Quierschied für den Lieferzeitraum: Lieferbeginn: 01.01.2024 um 00:00 Uhr Lieferende: 31.12.2024 um 24:00 Uhr Liefermenge Los 1: 495.000 kWh Liefermenge Los 2: 426.000 kWh Los 1: Straßenbeleuchtung ohne Leistungsmessung (SLP) Los 2: Kommunale Liegenschaften mit SLP + Leistungsmessung
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Regionalverband Saarbrücken 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Quierschied
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 66287
Postort: Quierschied
Kontakt
Internetadresse: http://www.agsta.de 🌏
E-Mail: vergabe@agsta.de 📧
Telefon: +49 6898/9339900 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E18721893 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E18721893 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-18 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 201-629956
ABl. S-Ausgabe: 201
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Gemeinde Quierschied für den Lieferzeitraum:
Lieferbeginn: 01.01.2024 um 00:00 Uhr
Lieferende: 31.12.2024 um 24:00 Uhr
Liefermenge Los 1: 495.000 kWh
Liefermenge Los 2: 426.000 kWh
Los 1: Straßenbeleuchtung ohne Leistungsmessung (SLP)
Los 2: Kommunale Liegenschaften mit SLP + Leistungsmessung
Geschätzter Gesamtwert: 320 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Straßenbeleuchtung ohne Leistungsmessung (SLP)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung von elektrischer Energie 2024 (495.000 kWh)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 170 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Kommunale Liegenschaften mit SLP + Leistungsmessung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung von elektrischer Energie 2024 (426.000 kWh)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 150 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: verschiedene, siehe Liste mit den Abnahmestellen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Die Abgabe der Angebote erfolgt gemäß § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal subreport.
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verfahrensbetreuung/-begleitung durch die agstaUMWELT GmbH; Kommunikation und Angebote, usw. ausschließlich über das Vergabeportal
Internetadresse: www.agsta.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18721893 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3) Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
4) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten, sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen.
5) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebote erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/ Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden AUSGESCHLOSSEN. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
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6) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681/5014994 📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Fax: +49 681/5013506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 201-629956 (2023-10-13)