Lieferung von elektrischer Energie für alle Objekte in Verwaltung des Burgenlandkreises
Los 1 (alle Entnahmestellen der Netzgebiete SW Energienetze Weißenfels GmbH + Mitnetz Strom GmbH)
Los 2 (alle Entnahmestellen der Netzgebiete Technische Werke Naumburg GmbH + Mitnetz Strom GmbH)
Los 3 (alle Entnahmestellen der Netzgebiete REDINET Burgenland GmbH + Mitnetz Strom GmbH)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-26.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von elektrischer Energie für alle Objekte in Verwaltung des Burgenlandkreises - Los 1 bis 3
K-60 / 48 / 2023 (L)”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie für alle Objekte in Verwaltung des Burgenlandkreises
Los 1 (alle Entnahmestellen der Netzgebiete SW Energienetze...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie für alle Objekte in Verwaltung des Burgenlandkreises
Los 1 (alle Entnahmestellen der Netzgebiete SW Energienetze Weißenfels GmbH + Mitnetz Strom GmbH)
Los 2 (alle Entnahmestellen der Netzgebiete Technische Werke Naumburg GmbH + Mitnetz Strom GmbH)
Los 3 (alle Entnahmestellen der Netzgebiete REDINET Burgenland GmbH + Mitnetz Strom GmbH)
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Entnahmestellen der Netzgebiete SW Energienetze Weißenfels GmbH + Mitnetz Strom GmbH” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Burgenlandkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Burgenlandkreis
Beschreibung der Beschaffung: Jahresverbrauch gesamt: ca. 1.331.544 kWh; ca. 193 Lieferstellen
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): indikativer Energiepreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Handlings-Fee
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerung um 1 Jahr bis 31.12.2025
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Entnahmestellen der Netzgebiete Technische Werke Naumburg GmbH + Mitnetz Strom GmbH)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Jahresverbrauch gesamt: ca. 1.709.852 kWh; ca. 112 Lieferstellen
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Entnahmestellen der Netzgebiete REDINET Burgenland GmbH + Mitnetz Strom GmbH
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Jahresverbrauch gesamt: ca. 726.242 kWh; ca 89 Lieferstellen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-01
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-01
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. oder 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieteranfragen müssen bis zum 25.07.2023, 24:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift und werden nicht mehr beantwortet.
Wir weisen darauf hin, dass die Einsicht in die veröffentlichten Informationen dem Bieter obliegt. Das bedeutet, dass durch die Bieter, welche beabsichtigen ein Angebot abzugeben, zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen veröffentlicht wurden sind. (siehe auch "Hinweise zu dieser Ausschreibung von der e-Vergabe-Plattform").
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Quelle: OJS 2023/S 124-393004 (2023-06-26)