Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Lüneburg. Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Lüneburg.
Ca. 1.303 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 13.787.428 kWh.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 4 Regional- und Einzellose aufgeteilt.
Lieferzeitraum: 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-17.
Auftragsbekanntmachung (2023-06-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL)
Postanschrift: Arnswaldtstr. 28
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL)
Telefon: +49 511/30285-0📞
E-Mail: hoppe@nsgb.de📧
Fax: +49 511/30285-76 📠
Region: Niedersachsen🏙️
URL: https://www.kwl.digital🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://abruf.bi-medien.de/D450996514🌏
Teilnahme-URL: https://auftraege.bi-medien.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Lüneburg....”
Titel
Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Lüneburg. Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
E/0167
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Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Lüneburg.
Ca. 1.303 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 13.787.428 kWh.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 4 Regional- und Einzellose aufgeteilt.
Lieferzeitraum: 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: „Celle“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Lüneburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bezirk Lüneburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Ökostrom für ca. 383 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 4.777.333 kWh/a.
Losteilnehmer:
351001 Gemeinde...”
Beschreibung der Beschaffung
Ökostrom für ca. 383 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 4.777.333 kWh/a.
Losteilnehmer:
351001 Gemeinde Adelheidsdorf
351012 Gemeinde Hambühren
351018 Gemeinde Nienhagen
351021 Gemeinde Wathlingen
351023 Gemeinde Wietze
351402 Samtgemeinde Flotwedel
351404 Samtgemeinde Wathlingen
351502 Samtgemeinde Wathlingen
351503 Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
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Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: „Lüneburg / Uelzen“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ökostrom für ca. 670 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 4.517.694 kWh/a.
Losteilnehmer:
355406 Samtgemeinde...”
Beschreibung der Beschaffung
Ökostrom für ca. 670 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 4.517.694 kWh/a.
Losteilnehmer:
355406 Samtgemeinde Ostheide
360002 Stadt Bad Bevensen
360004 Gemeinde Bienenbüttel
360005 Flecken Bad Bodenteich
360006 Klosterflecken Ebstorf
360007 Gemeinde Eimke
360009 Gemeinde Gerdau
360013 Gemeinde Lüder
360020 Gemeinde Soltendieck
360023 Gemeinde Suderburg
360026 Gemeinde Weste
360029 Gemeinde Wriedel
360030 Gemeinde Wrestedt
360405 Samtgemeinde Suderburg
360407 Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf
360408 Samtgemeinde Aue
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: „Verbände Lüneburg“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ökostrom für ca. 78 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca.1.824.552 kWh/a.
Losteilnehmer:
355508 WBV Lüneburg...”
Beschreibung der Beschaffung
Ökostrom für ca. 78 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca.1.824.552 kWh/a.
Losteilnehmer:
355508 WBV Lüneburg Süd
355509 Abwasserentsorgung Bleckede GmbH
355510 Abwassergesellschaft Ilmenau
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: „Abwasserzweckverband Uelzen“
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ökostrom für ca. 172 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 2.667.849 kWh/a.
Losteilnehmer:
360503 Abwasserzweckverband Uelzen”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe III. 1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen. Gemäß § 45 Abs. 2 VgV muss der Mindestumsatz das Zweifache des geschätzten Nettoauftragswertes (Energie frei Abnahmestelle incl. aller Steuern und Abgaben lediglich ohne MwSt.) je Los auf das geboten wird betragen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu 4 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen an vergleichbare Kunden in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbaren Zeiträumen (Lieferzeitraum der abschließend durchgeführten Energielieferung jeweils mindestens 2 Jahre) aus den Jahren 2019 bis 2022 einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Hinweis: Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern. Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen / Erklärungen innerhalb von 4 Stunden nach Anforderung per E-Mail oder Fax nachgereicht werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe III. 1.2)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-18
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-18
11:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hannover
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Personen zugelassen.
“Frist zur Einreichung der Erstangebote (2.Stufe):
Die Frist für den Eingang der Erstangebote in der 2. Stufe beträgt beim Verhandlungsverfahren mit...”
Frist zur Einreichung der Erstangebote (2.Stufe):
Die Frist für den Eingang der Erstangebote in der 2. Stufe beträgt beim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Teilnahmefrist unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber gemäß § 17 Abs. 8 VgV eine Frist festlegen, die 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf.
Die jeweiligen Settlementpreise der Year Futures für Energie sind in letzter Zeit um jeweils über 200% gegenüber den jeweiligen Settlementpreisen der Year Futures für Energie zum 30.06.2022 gestiegen. Ein weiterer Preisanstieg ist aufgrund der Marktsituation zu befürchten.
Die Frist zur Einreichung der Eingang der Erstangebote in der 2. Stufe wird hiermit wegen besonderer Dringlichkeit auf 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe festgelegt.
Verhandlung:
Der Auftraggeber behält sich vor, in der 2. Stufe den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote der 2. Stufe zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten.
Sollte sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden Sie dann in der 2. Stufe mit gesonderten Schreiben dazu eingeladen. In der 2. Stufe werden ggf. auch alternative Beschaffungsmodelle verhandelt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Quelle: OJS 2023/S 119-375305 (2023-06-17)
Ergänzende Angaben (2023-07-01)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 119-375305
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Alter Wert
Text:
“Frist zur Einreichung der Erstangebote (2.Stufe):
Die Frist für den Eingang der Erstangebote in der 2. Stufe beträgt beim Verhandlungsverfahren...”
Text
Frist zur Einreichung der Erstangebote (2.Stufe):
Die Frist für den Eingang der Erstangebote in der 2. Stufe beträgt beim Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur
Angebotsabgabe. Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Teilnahmefrist
unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber gemäß § 17 Abs. 8 VgV eine Frist festlegen, die 10 Tage,
gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf.
Die jeweiligen Settlementpreise der Year Futures für Energie sind in letzter Zeit um jeweils über 200%
gegenüber den jeweiligen Settlementpreisen der Year Futures für Energie zum 30.06.2022 gestiegen. Ein
weiterer Preisanstieg ist aufgrund der Marktsituation zu befürchten.
Die Frist zur Einreichung der Eingang der Erstangebote in der 2. Stufe wird hiermit wegen besonderer
Dringlichkeit auf 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Tag nach der Absendung der Aufforderung zur
Angebotsabgabe festgelegt.
Verhandlung:
Der Auftraggeber behält sich vor, in der 2. Stufe den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote der 2. Stufe zu
vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten.
Sollte sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden Sie dann in der 2. Stufe mit gesonderten
Schreiben dazu eingeladen. In der 2. Stufe werden ggf. auch alternative Beschaffungsmodelle verhandelt.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text: Keine zusätzlichen Angaben.
Quelle: OJS 2023/S 128-406149 (2023-07-01)