Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes OOWV, Georgstraße 4, 26919 Brake (Unterweser).
Insgesamt ca. 1.446 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 71.125.150 kWh/a.
Die Abnahmestellen wurden von der ausschreibenden Stelle in zwei Lose aufgeteilt.
Los 1 „SLP“: Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr
Los 2 „RLM“: Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-06.
Auftragsbekanntmachung (2023-06-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL)
Postanschrift: Arnswaldtstr. 28
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL)
Telefon: +49 511/30285-0📞
E-Mail: hoppe@nsgb.de📧
Fax: +49 511/30285-76 📠
Region: Niedersachsen🏙️
URL: https://www.kwl.digital🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://abruf.bi-medien.de/D450886258🌏
Teilnahme-URL: https://auftraege.bi-medien.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen des OOWV. Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025.
E/0174”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen des Oldenburgisch-Ostfriesischen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes OOWV, Georgstraße 4, 26919 Brake (Unterweser).
Insgesamt ca. 1.446 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 71.125.150 kWh/a.
Die Abnahmestellen wurden von der ausschreibenden Stelle in zwei Lose aufgeteilt.
Los 1 „SLP“: Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr
Los 2 „RLM“: Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Slp
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Weser-Ems🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Brake
Beschreibung der Beschaffung:
“Ökostrom für ca. 1.368 SLP-Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von insgesamt ca. 6.407.875 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis...”
Beschreibung der Beschaffung
Ökostrom für ca. 1.368 SLP-Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von insgesamt ca. 6.407.875 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die optionale Möglichkeit der Verlängerung um zwei weitere Lieferjahre.
Der Rahmenvertrag und der Stromliefervertrag verlängert sich zu gleichen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Es besteht die optionale Möglichkeit der Verlängerung um zwei weitere Lieferjahre.
Der Rahmenvertrag und der Stromliefervertrag verlängert sich zu gleichen Bedingungen um zwei weitere Lieferjahre, wenn nicht eine Vertragspartei den Vertrag bis zum 28.02.2024 zum 31.12.2024 kündigt. Im Falle der optionalen Verlängerung bleibt der Dienstleistungspreis pro kWh von 2025 für 2026 und 2027 gleich.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rlm
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ökostrom für ca. 78 RLM-Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von insgesamt ca. 64.717.275 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis...”
Beschreibung der Beschaffung
Ökostrom für ca. 78 RLM-Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von insgesamt ca. 64.717.275 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Mehr anzeigen
Dauer: 12
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die optionale Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Lieferjahr.
Der Rahmenvertrag und der Stromliefervertrag verlängern sich zu gleichen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Es besteht die optionale Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Lieferjahr.
Der Rahmenvertrag und der Stromliefervertrag verlängern sich zu gleichen Bedingungen um ein weiteres Lieferjahr, wenn nicht eine Vertragspartei den Vertrag bis zum 28.02.2024 zum 31.12.2024 kündigt. Im Falle der optionalen Verlängerung bleibt der Dienstleistungspreis pro kWh von 2024 für 2025 gleich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe III. 1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen. Gemäß § 45 Abs. 2 VgV muss der Mindestumsatz das Zweifache des geschätzten Nettoauftragswertes (Energie frei Abnahmestelle incl. aller Steuern und Abgaben lediglich ohne MwSt.) je Los auf das geboten wird betragen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu 4 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen an vergleichbare Kunden in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbaren Zeiträumen (Lieferzeitraum der abschließend durchgeführten Energielieferung jeweils mindestens 2 Jahre) aus den Jahren 2019 bis 2022 einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Hinweis: Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern. Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen / Erklärungen innerhalb von 2 Stunden nach Anforderung per E-Mail oder Fax nachgereicht werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe III. 1.2)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-11
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-11
11:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hannover
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): keine Personen zugelassen
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Quelle: OJS 2023/S 110-341487 (2023-06-06)
Ergänzende Angaben (2023-06-19)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 110-341487
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Los-Identifikationsnummer: 1
Alter Wert
Text:
“Der Rahmenvertrag und der Stromliefervertrag verlängert sich zu gleichen Bedingungen um zwei weitere Lieferjahre, wenn nicht eine Vertragspartei den Vertrag...”
Text
Der Rahmenvertrag und der Stromliefervertrag verlängert sich zu gleichen Bedingungen um zwei weitere Lieferjahre, wenn nicht eine Vertragspartei den Vertrag bis zum 28.02.2024 zum 31.12.2024 kündigt. Im Falle der optionalen Verlängerung bleibt der Dienstleistungspreis pro kWh von 2025 für 2026 und 2027 gleich.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Rahmenvertrag und der Stromliefervertrag verlängern sich zu gleichen Bedingungen um zwei weitere Lieferjahre, wenn nicht eine Vertragspartei den...”
Text
Der Rahmenvertrag und der Stromliefervertrag verlängern sich zu gleichen Bedingungen um zwei weitere Lieferjahre, wenn nicht eine Vertragspartei den Stromliefervertrag bis zum 28.02.2025 zum 31.12.2025 kündigt. Im Falle der Verlängerung wird der Dienstleistungspreis von 2025 in gleicher Höhe für die Lieferjahre 2026 und 2027 beibehalten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 119-371764 (2023-06-19)