Beschreibung der Beschaffung
Die Unterlagen finden sich zum Download (barrierefrei und kostenlos) unter:
https://abruf.bi-medien.de/D451096721
Ausschreibungsgegenstand:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen der Stadtentwässerung Hildesheim als Vollstromversorgung.
Insgesamt 34 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 2.050.000 kWh/a
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Darstellung des Loses:
Die Abnahmestelle wurden von der ausschreibenden Stelle in einem Los zusammengefasst.
Angaben zur Wertung:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, das den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
Die Wertung bei dem vorliegendem Beschaffungsmodell erfolgt nach den Vorgaben der Nummer 10 der Leistungsbeschreibung.
Sollte kein wirtschaftliches Angebot eingehen, wird die Ausschreibung aufgehoben. Kosten für die Bearbeitung der Angebote werden nicht erstattet.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Angaben zum Unternehmen, Referenzen, Nachweise Leistungsfähigkeit / Zuverlässigkeit:
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen. Gemäß § 45 Abs. 2 VgV muss der Mindestumsatz das Zweifache des geschätzten Nettoauftragswertes (Energie frei Abnahmestelle incl. aller Steuern und Abgaben lediglich ohne MwSt.) je Los auf das geboten wird betragen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu 4 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen an vergleichbare Kunden in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbaren Zeiträumen (Lieferzeitraum der abschließend durchgeführten Energielieferung jeweils mindestens 2 Jahre) aus den Jahren 2019 bis 2022 einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Hinweis auf Änderung von Eckpunkten der Ausschreibungsvorgaben 2023 gegenüber den bisherigen Ausschreibungsvorgaben
Gegenüber den bisherigen Energieausschreibungen weisen die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen folgende wesentliche Änderungen auf:
• Der Bieter gibt Dienstleistungspreise für die ausgeschriebenen Preisgruppen SLP und RLM getrennt für 2024 und 2025 ab. Diese werden gewertet.
• Die Energiebespreisung SLP und RLM findet getrennt für 2024 und 2025 in je 2 Teilen = Tranchen (Preisfixierungstermine: 1/2 gemäß Settlementpreis am Tage der Zuschlagserteilung ; 1/2 gemäß Settlementpreis 14 Tage nach der Zuschlagserteilung) statt. Die Zuordnung Base / Peak wird von der ausschreibenden Stelle vorgegeben.
• Bei allen Abnahmestellen (SLP, RLM) wird ein Toleranzband (+/- 10 der Referenzmenge) vereinbart. Es erfolgt eine Mehr-/Mindermengenabrechnung. Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge beträgt 110 % von der vereinbarten Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).