Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Allgemeine Unternehmensdarstellung
Es sind Angaben zur Vorstellung des Unternehmens (insbesondere Name, Hauptsitz, Geschäftsfelder und
Unternehmenstätigkeiten, Produktionsstandorte, Vertriebsbüros und Serviceeinheiten in Deutschland) sowie
eine Erklärung, ob und auf welche Art das Unternehmen mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist,
anzugeben. (Musskriterium)
(2) Handelsregisterauszug bzw. Bescheinigung über den Eintrag in das Berufsregister Ihres Mitgliedstaates,
(nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) . (Musskriterium)
(3) Bietererklärung gemäß Vorlage. (Eigenerklärung AN_3)
Erklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124
GWB bzw. vorgenommener Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
Die Angaben des Bieters zu seiner Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden vom Auftraggeber
bei der (Prognose-)Entscheidung über die Eignung einbezogen. Liegen zwingende Ausschlussgründe
nach § 123 GWB vor, muss der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, sofern keine
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen werden. Liegen fakultative Ausschlussgründe
nach § 124 GWB vor, trifft der Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem
Ermessen, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen werden. (Musskriterium)
(4) Erklärung, dass der Bieter der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
nachkommt. (Musskriterium)
(5) Mindestlohnerklärung (AN6)
Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem eine Erklärung über die Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen
Mindestlohnes abzugeben. Dabei ist die zur Verfügung gestellte Vorlage zu verwenden. (Musskriterium)
(6) Anerkennung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts im Vertragsfall. AN1 (Musskriterium)
(7) Eigenerklärung Verordnung EU 8332014