Lieferung von Erdgas für die Gemeinde Quierschied für den Lieferzeitraum:
Lieferbeginn: 01.01.2024 um 00:00 Uhr
Lieferende: 31.12.2024 um 24:00 Uhr
Liefermenge: 815.000 kWh
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-13.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Quierschied
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postort: Quierschied
Postleitzahl: 66287
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Verfahrensbetreuung/-begleitung durch die agstaUMWELT GmbH; Kommunikation und Angebote, usw. ausschließlich über das Vergabeportal”
E-Mail: vergabe@agsta.de📧
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
URL: www.agsta.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E45529868🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E45529868🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Erdgas 2024 für die Gemeinde Quierschied
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Erdgas für die Gemeinde Quierschied für den Lieferzeitraum:
Lieferbeginn: 01.01.2024 um 00:00 Uhr
Lieferende: 31.12.2024 um 24:00...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Erdgas für die Gemeinde Quierschied für den Lieferzeitraum:
Lieferbeginn: 01.01.2024 um 00:00 Uhr
Lieferende: 31.12.2024 um 24:00 Uhr
Liefermenge: 815.000 kWh
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 190 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Standorte, siehe Übersicht mit den Abnahmestellen.
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Erdgas 2024 (815.000 kWh)
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 190 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-13
14:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-13
14:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Die Abgabe der Angebote erfolgt gemäß § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal subreport.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen.
“1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige...”
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3) Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
4) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten, sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen.
5) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebote erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/ Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden AUSGESCHLOSSEN. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
6) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie”
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681/5014994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 681/5013506 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 201-632322 (2023-10-13)