Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften der Stadt Weilheim i. OB

Stadt Weilheim Liegenschaftsmanagemant

Ausgeschrieben wird ein All-inclusive Erdgasliefervertrag (1,97 Mio. kWh) an die 29 SLP-Abnahmestellen der
Stadt Weilheim i. OB. Die Lieferung wird für einen Zeitraum vom 01.01.2024 6:00 Uhr bis zum 01.01.2026
6:00 Uhr ausgeschrieben. Eine Verlängerung der Gasbelieferung ist einmal um ein Lieferjahr möglich. Zur
Risikominimierung findet eine Preisindizierung der Angebotspreise statt. Detaillierte Angaben sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-30.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben wird ein All-inclusive Erdgasliefervertrag (1,97 Mio. kWh) an die 29 SLP-Abnahmestellen der”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberbayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Weilheim Liegenschaftsmanagemant
Postanschrift: Admiral-Hipper-Str. 20
Postleitzahl: 82362
Postort: Weilheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.weilheim.de 🌏
E-Mail: v.bachler@tigev.de 📧
Telefon: +49 2515/3944230 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E19831445 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 169-532614
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen

“Bieter und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen”
Quelle: OJS 2023/S 169-532614 (2023-08-30)