Lieferung von Erdgas für kommunale Einrichtungen in der Gemeinde Birkenwerder

Gemeinde Birkenwerder

Die Gemeinde Birkenwerder beabsichtigt, die Lieferung von Erdgas für 11 kommunale Abnahmestellen mit einem voraussichtlichen Bedarf von ca. 1.500.000 kWh p/a im Lieferzeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2025 zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Referenznummer: 8-11104-23
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Birkenwerder beabsichtigt, die Lieferung von Erdgas für 11 kommunale Abnahmestellen mit einem voraussichtlichen Bedarf von ca. 1.500.000 kWh p/a im Lieferzeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2025 zu vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erdgas 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberhavel 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Birkenwerder
Postanschrift: Hauptstraße 34
Postleitzahl: 16547
Postort: Birkenwerder
Kontakt
Internetadresse: http://www.birkenwerder.de 🌏
E-Mail: koeppen@birkenwerder.de 📧
Telefon: +49 3303290-113 📞
Fax: +49 3303290-200 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y9T6LQT/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y9T6LQT 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-08 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 173-544103
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung erfolgt durch zwei Vertreter der Gemeinde Birkenwerder. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 VgV)

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird die Lieferung von Erdgas für 11 kommunale Abnahmestellen mit einem voraussichtlichen Bedarf von ca. 1.500.000 kWh p/a im Lieferzeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2025 vergeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinde Birkenwerder Hauptstraße 34 16547 Birkenwerder Die Abnahmestellen liegen alle im Bereich Birkenwerder. Es handelt sich um 11 kommunale Abnahmestellen, die in der Datei "Anlage 1 Lieferstellenliste" aufgeführt sind.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Eintragung in einem Berufs-, Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister, Handwerksrolle, sonstige vergleichbare Nachweise), der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Eigenerklärung über den Umsatz (netto) vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Vorlage einer Bankerklärung über die wirtschaftliche Situation und / oder das Zahlungsverhalten des Bieters. Diese hat die Erklärung der Bank, mit der der Bieter im Schwerpunkt verkehrt, zu enthalten, wonach aus Sicht der Bank keine Gründe vorliegen, aus denen von einer Geschäftsbeziehung zum Bieter aus Bonitätsgründen abzuraten wäre. Die vorzulegende Erklärung der Bank darf nicht älter als 3 Monate sein.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Hauptstraße 34
16547 Birkenwerder
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung erfolgt durch zwei Vertreter der Gemeinde Birkenwerder. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 VgV)
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Höhe der Konstante (niedrigste Konstante)
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Köppen
Internetadresse: www.birkenwerder.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y9T6LQT/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 3. Quartal 2025
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y9T6LQT

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661-719 📞
Fax: +49 3318661-652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
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Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
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Quelle: OJS 2023/S 173-544103 (2023-09-04)