Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Erdgas inkl. Netznutzung („All-inclusive- Lieferung“) für die Gebäude/Liegenschaften
2023_01”
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Erdgas inkl. Netznutzung („All-inclusive- Lieferung“)
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brennstoffe📦
Ort der Leistung: Breisgau-Hochschwarzwald🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas inkl. Netznutzung („All-inclusive-
Lieferung“) für die Gebäude und Liegenschaften der Gemeinde March
für die Jahre 2024 bis 2026;...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Erdgas inkl. Netznutzung („All-inclusive-
Lieferung“) für die Gebäude und Liegenschaften der Gemeinde March
für die Jahre 2024 bis 2026; Lieferung über 3 Jahre; keine Losvergabe; 17 Abnahmestellen ; jährlich 3,5 Mio kWh
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Teilnahmeberechtigt sind alle in den Ländern der Europäischen Union ansässigen Energieversorgungsunternehmen soweit mit Angebotsabgabe folgende Nachweise...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Teilnahmeberechtigt sind alle in den Ländern der Europäischen Union ansässigen Energieversorgungsunternehmen soweit mit Angebotsabgabe folgende Nachweise erbracht werden:
• Nachweis der Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist
• Nachweis der Zulassung als Energieversorgungsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland nach § 3 EnWG oder ein vergleichbarer Nachweis, sofern eine Zulassung als Energieversorgungsunternehmen vor dem Inkrafttreten des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes bestand
• Nachweis über die Versorgung vergleichbarer Kunden (Referenzliste) in den letzten 3 Jahren
• Nachweis der geforderten Vertragserfüllungsbürgschaft
• Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des Mitgliedsstaates darüber, dass der Unternehmer die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat
• Vorlage der Bilanzen oder Bilanzauszüge des Unternehmens bzw. entsprechende Geschäftsberichte der letzten 2 Jahre
• Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedstaates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist
• Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedstaates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialabgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-09
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-09
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Einreichung der Angebote muss elektronisch erfolgen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2023/S 161-510672 (2023-08-18)