Lieferung von Haushaltswaren (Ess- und Kochgeschirr) für alle Dienststellen der FHH sowie für die Hochschule für bildende Künste Hamburg, Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Universität Hamburg, HafenCity Universität für die Zeit vom 01.08.2022 bis 31.07.2023
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Haushaltswaren (Ess- und Kochgeschirr)
FB 2023000696
Produkte/Dienstleistungen: Geschirr📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Haushaltswaren (Ess- und Kochgeschirr) für alle Dienststellen der FHH sowie für die Hochschule für bildende Künste Hamburg, Hochschule für...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Haushaltswaren (Ess- und Kochgeschirr) für alle Dienststellen der FHH sowie für die Hochschule für bildende Künste Hamburg, Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Universität Hamburg, HafenCity Universität für die Zeit vom 01.08.2022 bis 31.07.2023
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Porzellangeschirr
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ess- und Kochgeschirr📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Anzubieten ist Porzellangeschirr gemäß der Anforderungen der Leistungsbeschreibung für die hier genannten Einzelpositionen.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verarbeitung und Einsatz spezifischer Stoffe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Darüber hinaus bestehen die dreimaligen Optionen zur Verlängerung um jeweils ein Jahr (bis max. 31.07.2027), sofern nicht eine der Parteien 6 Monate vor...”
Beschreibung der Verlängerungen
Darüber hinaus bestehen die dreimaligen Optionen zur Verlängerung um jeweils ein Jahr (bis max. 31.07.2027), sofern nicht eine der Parteien 6 Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Sofern der für das vorliegende Verfahren festgelegte Höchstwert von 1.964.160,00 € (netto) über alle Lose erreicht wird, erlischt der Vertrag für alle Lose...”
Zusätzliche Informationen
Sofern der für das vorliegende Verfahren festgelegte Höchstwert von 1.964.160,00 € (netto) über alle Lose erreicht wird, erlischt der Vertrag für alle Lose automatisch. Dies bedarf keiner gesonderten Kündigung. Es erfolgt kleine gesonderte Betrachtung je Los.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Glasgeschirr
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Anzubieten ist Glasgeschirr gemäß der Anforderungen der Leistungsbeschreibung für die hier genannten Einzelpositionen.”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Essbesteck
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Anzubieten ist Essbesteck gemäß der Anforderungen der Leistungsbeschreibung für die hier genannten Einzelpositionen.”
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Servierzubehör, Kochgeschirr, -zubehör
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Anzubieten ist Servierzubehör, Kochgeschirr, -zubehör gemäß der Anforderungen der Leistungsbeschreibung für die hier genannten Einzelpositionen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
1) Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04) – der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck ist dem Angebot/Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt beizufügen. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben durch Registerabfragen zu verifizieren, etwa durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739); von in anderen Staaten niedergelassen Bietern/Bewerbern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. (Hinweis: Ob ein GZA gezogen wird ist jeweils nach Verfahren zu prüfen.) Die Ausfüllhinweise auf der ersten Seite des Vordruckes sind zwingend zu beachten.
2) Angaben für Registerabfragen (innerhalb des Eignungsvordruckes, Vergabevordruck 04): Es sind sämtliche geforderte Angaben für Registerabfragen an den vorgesehenen Stellen im Eignungsvordruck zu hinterlegen. Dazu zählen
- die vollständige Angabe des Unternehmens, des Sitzes und der Rechtsform,
- die vollständigen Daten der Geschäftsführung bzw. der verantwortlich handelnden Personen,
- Angabe des Registergerichts oder Genehmigungsbehörde,
- die Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde,
- sowie die zutreffenden Steuernummern.
3) Unter Ziffer 3 des Eignungsvordrucks sind Angaben zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB zwingend zu machen.
4) Unter Ziffer 4 des Eignungsvordruckes sind folgende Angaben zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes zwingend zu hinterlegen:
- Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG: Es ist zu erklären, dass im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte beachtet werden. Des Weiteren ist die Entlohnung der Beschäftigten anhand der ggf. gültigen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifverträge oder spezifischen Tarifverträgen aufzuschlüsseln. Es ist zu erklären, ob bei Einsatz (auch falls bei Angebotsabgabe noch nicht vorgesehen) von Leiharbeitern und Unterauftragnehmern die vorgenannten Mindestentgelte und Tarifentgelte ebenfalls Beachtung erfahren. Es ist zu erklären, dass prüffähige Entgeltabrechnungen bereitgehalten und auf Verlangen vorgelegt werden, sowie dass die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen wurden.
- Sonstige Angabe nach § 7 HmbVgG: Die Erklärungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die Erklärung zur alleinigen Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer, welche sich zur Einhaltung der §§3, 3a, 5 und 10 HmbVgG (auch falls bei Angebotsabgabe noch kein Einsatz vorgesehen ist), sowie die übrigen Erklärungen sind vollständig bei Angebotsabgabe vorzunehmen.
5) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Unter Ziffer 1. Im Eignungsvordruck (Vordruck 04) sind Angaben zur Eintragung ins Handelsregister bzw. Angaben dazu, ob eine Eintragung im Handelsregister nicht verpflichtend ist, zu hinterlegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6) Es sind die unter Ziffer 2. des Eignungsvordrucks (Vordruck 04) aufgeführten Angaben zu machen:
- Erklärung, dass der Bieter über die zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6) Es sind die unter Ziffer 2. des Eignungsvordrucks (Vordruck 04) aufgeführten Angaben zu machen:
- Erklärung, dass der Bieter über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen,
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“8) Es sind die unter Ziffer 2. des Eignungsvordrucks (Vordruck 04) aufgeführten Angaben zu machen:
- Erklärung, dass der Bieter über die erforderlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
8) Es sind die unter Ziffer 2. des Eignungsvordrucks (Vordruck 04) aufgeführten Angaben zu machen:
- Erklärung, dass der Bieter über die erforderlichen personellen und technische Mittel sowie ausreichend Erfahrung verfügt, um den Auftrag in der geforderten Qualität durchzuführen.
- Bestätigung, dass der Bieter in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen durchgeführt hat.
9) Referenzen - Zum Nachweis Ihrer Eignung ist eine Referenz zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre vorzulegen. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Die Haftungssummen ergeben sich aus Ziffer 2.9 der Leistungsbeschreibung.
Weiterhin ist die Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket (den Vergabeunterlagen beigefügt) vollständig
ausgefüllt dem Angebot beizufügen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-05
10:00 📅
“- Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser...”
- Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40427923080 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 089-271871 (2023-05-04)