Auftragsbekanntmachung (2026-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Materialien für das Matheband der Jahrgangsstufen 3-7
Referenznummer: SenBJF_BLiQ EQS A 2.1_040526
Kurze Beschreibung:
“Für die Erweiterung des verbindlichen Mathebandes sind Anschauungsmaterialien für den Mathematikunterricht in den Jahrgängen 3-7 zu beschaffen.”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Lehrmaterial📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Erweiterung des verbindlichen Mathebandes sind Anschauungsmaterialien für den Mathematikunterricht in den Jahrgängen 3-7 zu beschaffen.”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Referenzgebern durch den...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Referenzgebern durch den Auftraggeber zu.
Datenschutz: Der Bieter hat die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung. Er hat sicherzustellen, dass die Übermittlung rechtmäßig ist (z.B. durch Einholung der entsprechenden Einwilligungen bei der Angabe von natürlichen Personen). Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Vergabe und Durchführung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen wird im Übrigen auf die den Vergabeunterlagen beiliegende Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwiesen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Siehe Anlage mit den Lieferadressen.”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-03 📅
Datum des Endes: 2026-08-21 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Da die endgültige Anzahl der Klassen erst mit Beginn des neuen Schuljahres 2026/2027 am 20.08.2026 feststeht, behält sich der Auftraggeber entsprechende...”
Beschreibung der Optionen
Da die endgültige Anzahl der Klassen erst mit Beginn des neuen Schuljahres 2026/2027 am 20.08.2026 feststeht, behält sich der Auftraggeber entsprechende Nachbestellungen vor. Diese erfolgen bis zum 09.09.2026 in schriftlicher Form per E-Mail. Nachbestellungen bzw. Vertragsänderungen sind gemäß § 132 Abs. 3 GWB bis zu 10 % des ursprünglichen Auftragswertes möglich; diese Grenze wird nicht überschritten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40
“Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich...”
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die vorgegebene Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Wirt-238) ist zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung abzugeben. Insbesondere ist in einer kurzen Begründung anzugeben, aus welchen (kaufmännischen oder technischen) Gründen eine Bietergemeinschaft eingegangen wird. Parallele Angebote (eigenes Angebot und als Mitglied einer BieGe) sind grds. unzulässig.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 086-306627 (2026-05-04)