Lieferung von Netzwerkkomponenten des Herstellers HPE

Landratsamt Heilbronn

Lieferung von Netzwerkkomponenten des Herstellers HPE

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerke
Kurze Beschreibung: Lieferung von Netzwerkkomponenten des Herstellers HPE
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Heilbronn
Postanschrift: Lerchenstr. 40
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-heilbronn.de 🌏
E-Mail: nikolai.woerner@landratsamt-heilbronn.de 📧
Telefon: +49 7131/9940 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E18319227 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 121-383556
ABl. S-Ausgabe: 121

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Vergabe ist die Lieferung von Netzwerk-Komponenten des Herstellers HPE
Inhalt:
6 Stück HPE Aruba CX6405
2 Stück HPE Aruba CX 10000
40 StückTransceiver
Dauer: 6 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindest- jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags von min. 500.000 €
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Betriebshaftpflichtversicherung
für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000 €
für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 500.000 €
Mindestens 3 Referenzen im Bereich öffentlicher Auftraggeber aus den letzten 36 Monaten mit Lieferung von HPE-LAN-Komponenten im Wert von min. 100.000 €

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.landkreis-heilbronn.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18319227 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
enaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol- len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 121-383556 (2023-06-22)
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