Das Sondervermögen Hafen installiert derzeit im Überseehafen in Bremerhaven insgesamt fünf Landstromanlagen für Seeschiffe. Mit diesen technischen Anlagen werden Schiffe während ihrer Liegezeit im Hafen mit elektrischer Energie versorgt. Diese stammt aus dem landseitigen öffentlichen Stromnetz. Durch die Nutzung von Landstrom können die Schiffsmotoren und Hilfsdiesel der Schiffe während der Hafenliegezeit abgestellt werden. Da der Auftraggeber noch keine Erfahrung mit der Strom-Lieferung an Seeschiffe hat und sich das Prozedere gegenüber den Reedereien noch in Abstimmungsprozessen befindet, wird der Beschaffungszeitraum auf 18 Monate (vom 01.07.2026 bis einschließlich 31.12.2027) gefasst. In dieser Testphase soll der Strom zu Festpreisen beschafft werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Ökostrom für Landstromanlagen
Referenznummer: 2026-141
Kurze Beschreibung:
“Das Sondervermögen Hafen installiert derzeit im Überseehafen in Bremerhaven insgesamt fünf Landstromanlagen für Seeschiffe. Mit diesen technischen Anlagen...”
Kurze Beschreibung
Das Sondervermögen Hafen installiert derzeit im Überseehafen in Bremerhaven insgesamt fünf Landstromanlagen für Seeschiffe. Mit diesen technischen Anlagen werden Schiffe während ihrer Liegezeit im Hafen mit elektrischer Energie versorgt. Diese stammt aus dem landseitigen öffentlichen Stromnetz. Durch die Nutzung von Landstrom können die Schiffsmotoren und Hilfsdiesel der Schiffe während der Hafenliegezeit abgestellt werden.
Da der Auftraggeber noch keine Erfahrung mit der Strom-Lieferung an Seeschiffe hat und sich das Prozedere gegenüber den Reedereien noch in Abstimmungsprozessen befindet, wird der Beschaffungszeitraum auf 18 Monate (vom 01.07.2026 bis einschließlich 31.12.2027) gefasst. In dieser Testphase soll der Strom zu Festpreisen beschafft werden.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Sondervermögen Hafen installiert derzeit im Überseehafen in Bremerhaven insgesamt fünf Landstromanlagen für Seeschiffe. Mit diesen technischen Anlagen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Sondervermögen Hafen installiert derzeit im Überseehafen in Bremerhaven insgesamt fünf Landstromanlagen für Seeschiffe. Mit diesen technischen Anlagen werden Schiffe während ihrer Liegezeit im Hafen mit elektrischer Energie versorgt. Diese stammt aus dem landseitigen öffentlichen Stromnetz. Durch die Nutzung von Landstrom können die Schiffsmotoren und Hilfsdiesel der Schiffe während der Hafenliegezeit abgestellt werden.
Das Sondervermögen Hafen beabsichtigt, die Stromlieferung für die unten genannten Landstromanlagen auszuschreiben.
Da der Auftraggeber noch keine Erfahrung mit der Strom-Lieferung an Seeschiffe hat und sich das Prozedere gegenüber den Reedereien noch in Abstimmungsprozessen befindet, wird der Beschaffungszeitraum auf 18 Monate (Vom 01.07.2026 bis einschließlich 31.12.2027) gefasst. In dieser Testphase soll der Strom zu Festpreisen beschafft werden.
• Anlage Nummer 1:
Inbetriebnahme: November 2025
Technische Eckwerte: wahlweise 6,6 oder 11,0 kV; 60 Hz; 4 MVA
• Anlage Nummer 2:
Inbetriebnahme: voraussichtlich April 2026
Technische Eckwerte: 6,6 kV; 60 Hz; 7,5 MVA
• Anlage Nummer 3
Inbetriebnahme: voraussichtlich Oktober 2026
Technische Eckwerte: 6,6 kV; 60 Hz; 7,5 MVA
• Anlage Nummer 4:
Inbetriebnahme: voraussichtlich Oktober 2026
Technische Eckwerte: 6,6 kV; 60 Hz; 7,5 MVA
• Anlage Nummer 5:
Inbetriebnahme: voraussichtlich im vierten Quartal 2026
Technische Eckwerte: wahlweise 6,6 oder 11,0 kV; wahlweise 50 oder 60 Hz; 16 MVA
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Ort der Leistung: Bremerhaven, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-02 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. Auf Verlangen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. Auf Verlangen vorzulegen.
(2) Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zu Beitragszahlung unterliegt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
(3) Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Die Erklärungen können auf dem Formblatt 124LD abgegeben werden. Nachweise können auf Verlangen der Vergabestelle von den Bietern in der engeren Wahl angefordert werden. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise für die Ziffern (1) - (3) zu erbringen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Der Umsatz vergleichbarer Leistungen soll in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 1,8 Mio € p.a. betragen haben.
Die Erklärung kann auf dem Formblatt 124LD abgegeben werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anzugeben sind mind. zwei und max. drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten drei Jahren (Als vergleichbare Leistung wird die Lieferung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anzugeben sind mind. zwei und max. drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten drei Jahren (Als vergleichbare Leistung wird die Lieferung von mind. 4,5 Mio kWh p.a. für alle Referenzen angesehen.)
Ein Formblatt für die Angabe der Referenzen liegt den Unterlagen bei.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“VOL/B (https://www.bam.de/_SharedDocs/DE/Downloads/Ausschreibungen-des-Einkaufs/bam-praeambel.pdf?__blob=publicationFile)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“VOL/B (https://www.bam.de/_SharedDocs/DE/Downloads/Ausschreibungen-des-Einkaufs/bam-praeambel.pdf?__blob=publicationFile)”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Nationale Registrierungsnummer: t:042136159796
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postleitzahl: 28195
Postort: Bremen
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Telefon: +49 421 361 59796📞
Fax: +49 421 496 32311 📠
URL: https://bau.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2026/S 085-300801 (2026-04-29)