Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Ökostrom
ZR3-1133-2023-210-15-BG390
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages”
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Mitte
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von insgesamt ca. 53,808 Mio. kWh elektrische Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages für...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von insgesamt ca. 53,808 Mio. kWh elektrische Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages für einen Vertragszeitraum von zwei Jahren.
Geschätzte Abnahmemenge:
• im Lieferjahr 2024: ca. 26,904 Mio. kWh
• im Lieferjahr 2025: ca. 26,904 Mio. kWh
Der für die gesamte Vertragslaufzeit (Rahmenvereinbarung) vertraglich vereinbarte Gesamtwert des vereinbarten Stromlieferbedarfs in kWh zuzüglich 30 % entspricht der von der Auftraggeberin abrufbaren Höchstgrenze. Mit Erreichen der Höchstgrenze verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Wenn eine Bietergemeinschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Wenn eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eintragung von jedem Mitglied erklärt werden, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU).
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der Bieter muss für die Lieferung von Ökostrom einen Jahresumsatz in Höhe von mindestens 8 Mio. Euro vorweisen können.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personenschäden und 1.000.000 Euro für Sach- sowie für Vermögensschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis für jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen .
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (06/2020 - 05/2023) erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (06/2020 - 05/2023) erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Lieferleistung (Ökostrom) und ein Auftragsvolumen von mindestens 100.000 € jährlich je Referenz aufweisen. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Bietergemeinschaftserklärung (Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen) vollständig ausgefüllt vorzulegen. Ein Formular für die Bietergemeinschaftserklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Des Weiteren hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie die geforderten Belege zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - soweit zutreffend - gesondert mit dem Angebot einzureichen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft das Bestehen bzw. der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu erklären. Die Vorlage nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft genügt nur dann, wenn der Versicherungsschutz eines Bietergemeinschaftsmitglieds die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst. Dies ist mit Abgabe des Angebots unaufgefordert nachzuweisen. Die übrigen Anforderungen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist - nicht zwingend vollständig von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft nachgewiesen werden; es reicht insoweit aus, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot nachgewiesen ist.
- Ausgefüllte Eigenerklärung zu den ökologischen Anforderungen.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Ausgefüllte Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer, sofern ein Fall der Eignungsleihe vorliegt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-25
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-25
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf...”
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabeplattform des Bundes gestellt werden. Die
Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands ab, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 164-517473 (2023-08-23)
Ergänzende Angaben (2023-09-22)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 164-517473
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-09-25 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-10-09 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Tag
Alter Wert
Datum: 2023-09-25 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2023-10-09 📅
Zeit: 14:00
Quelle: OJS 2023/S 186-580856 (2023-09-22)