Los 1: Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Versorgung der kommunalen Liegenschaften inkl. Eigenbetriebe der Stadt Bechtsheim für 2024 und 2025 mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit seitens der Auftraggeberin von max. weiteren 2 Jahren. Optional kann Regionalstrom einbezogen werden.
Los 2: Lieferung von Erdgas mit CO2-Ausgleich, sog. Klimagas zur Versorgung der kommunalen Liegenschaften inkl. Eigenbetriebe der Stadt Bechtsheim für 2024 und 2025 mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit seitens der Auftraggeberin von max. weiteren 2 Jahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-18.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: ZVS_Strom_Gas
Kurze Beschreibung:
“Los 1: Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Versorgung der kommunalen Liegenschaften inkl. Eigenbetriebe der Stadt Bechtsheim für 2024 und 2025...”
Kurze Beschreibung
Los 1: Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Versorgung der kommunalen Liegenschaften inkl. Eigenbetriebe der Stadt Bechtsheim für 2024 und 2025 mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit seitens der Auftraggeberin von max. weiteren 2 Jahren. Optional kann Regionalstrom einbezogen werden.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erdgas📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bergstraße🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-18 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-23 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 204-642184
ABl. S-Ausgabe: 204
Zusätzliche Informationen
“Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.”
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 204-642184 (2023-10-18)