Lieferung von Ökostrom

Stadt Hattingen

Lieferung von Ökostrom für die eigenen Abnahmestellen der Stadt Hattingen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: S-HATT-2023-0028
Kurze Beschreibung: Lieferung von Ökostrom für die eigenen Abnahmestellen der Stadt Hattingen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ennepe-Ruhr-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hattingen
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 45525
Postort: Hattingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.hattingen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@hattingen.de 📧
Telefon: +49 2324/204-3252 📞
Fax: +49 2324/204-3229 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYRDDLWA/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYRDDLWA 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-29 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-04 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 191-597988
ABl. S-Ausgabe: 191
Zusätzliche Informationen
Bieter und Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Jahresverbrauch 2022 RLM: 2.698.793 kWh (22 Abnahmestellen)
Jahresverbrauch 2022 SLM: 1.252.463 kWh (246 Abnahmestellen)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Hattingen Rathausplatz 1 45525 Hattingen Abnahmestellen entsprechend Verzeichnis der Abnahmestellen (Anlage 1 zu den Besonderen Vertragsbedingungen)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1a) Erklärung zum (Nicht-)Bestehen einer Vereinbarung gemäß §§ 2, 3 GWB (Formular 324 EU)
1b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB (Formular 521 EU)
1c) Eigenerklärungzur Umsetzung der VO 833/20145/EU (Formular 523 EU)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 2a) Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Fähigkeiten: 3a) Angaben zu Referenzen
Mindeststandards:
- mindestens 3 Referenzen im Geschäftsbereich Strom aus den letzten 3 Jahren mit vergleichbarem Lieferumfang und Mengengerüst
- Name und Anschrift des Referenzgebers mit Ansprechpartner inkl. Telefonnummer / E-Mail
- Angaben zu Lieferzeitraum und -menge
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Vertragsbedingungen entsprechend Vergabeunterlagen. Vorlage Nachweis über im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes (HKNR) registrierten Ökostrom.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Zusätzliche Informationen: Bieter und Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.hattingen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYRDDLWA/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
- Anfragen zum Verfahren nur über den Projektraum des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr.
- Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über das Bietertool im Projektraum des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr elektronisch einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Angebote, die per Email, postalisch oder über den Kommunikationsbereich im Projektraum des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr eingereicht werden, können nicht gewertet werden. Sollten Probleme beim Hochladen des Angebots auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform Fa. Cosinex Service & Support Center unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Mehr anzeigen
Bitte protokollieren Sie dies und informieren zusätzlich die Vergabestelle.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYRDDLWA

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 251411-2165 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 191-597988 (2023-09-29)