Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind 3 Referenzprojekte mit detaillierten Angaben zur ausgeführten Leistung, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, gefordert. Vergleichbar sind Leistungen, die mindestens folgende Anforderungen
erfüllen:
1. Der Lieferant muss anhand von mindestens drei vergleichbaren Referenzlieferungen von Weichenanlagen
für Nahverkehrsunternehmen in den letzten fünf Geschäftsjahren nachweisen, dass er quantitativ und
qualitativ in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen zu realisieren. Die Vergleichbarkeit bezieht sich
auf die Einzelheiten der “Technischen Lieferbedingungen“ und des Leistungsverzeichnisses, einschl. der
beschriebenen Geometrien, Schienenprofilen und der Materialgüte.
• Die Ausführung der Weichenanlagen (Rillenweichen) unterliegt der Verordnung über den Bau und Betrieb von
Straßenbahnen (BOStrab) und den Technischen Regeln Spurführung (TRSp) für eine Nennspurweite von 1000
mm nach dem Betriebssystem S.
• Für die Auftragsausführung kommt grundsätzlich die VDV-Schrift 600 (Stand 08/2018) "Oberbau–Richtlinien
und Zusatzrichtlinien für Bahnen im Geltungsbereich der BOStrab" sowie die darin aufgeführten Normen in der
jeweils aktuellen Fassung zur Anwendung.
2. Der Lieferant muss anhand von mindestens drei vergleichbaren Referenzlieferungen von
Rillenschienengleisen für Nahverkehrsunternehmen in den letzten fünf Geschäftsjahren nachweisen, dass er
quantitativ und qualitativ in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen zu realisieren.
• Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die Einzelheiten der Technischen Lieferbedingungen und des
Leistungsverzeichnisses, einschl. der beschriebenen Geometrien, Schienenprofilen und der Materialgüte.
• Die Ausführung der Gleise unterliegt der Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen
(BOStrab) und den Technischen Regeln Spurführung (TRSp) für eine Nennspurweite von 1000 mm nach dem
Betriebssystem S.
• Für die Auftragsausführung kommt grundsätzlich die VDV-Schrift 600 (Stand 08/2018) “Oberbau-Richtlinien
und Zusatzrichtlinien für Bahnen im Geltungsbereich der BOStrab” sowie die darin aufgeführten Normen in der
jeweils aktuellen Fassung zur Anwendung.
3. Folgende Qualitätsnachweise / Formulare sind dem Angebot beizufügen:
• Zertifizierungsberichte über die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems zur Qualitätssicherung nach
DIN EN ISO 9001 für den Bieter und das vorgesehene Lieferwerk.
• Q1-Zertifikat der DB AG zur Fertigung von Weichen und Kreuzungen bis R=760 m.
• Zulassung des Lieferwerkes und der eingesetzten Schweißfachkräfte für die verwendeten Schweißverfahren
von der DB AG, entsprechend der Richtlinie DB AG RiLi 826.1021, vorzugsweise Klasse I.
• Zulassung des Lieferwerks zur Qualitätssicherung der Schweißungen nach DIN EN ISO 3834-2.
• Prüfung der isolierenden Eigenschaften des Schienenlagerungssystems als Gesamtsystem
zur Minimierung von Streuströmen bei Gleichstrombahnen, nach abgeschlossenem Gleis-
bau, Einhaltung der DIN EN 50122-2 (Ableitungsbelags für Nahverkehrsbahnen in ge-
schlossener Bettung max. 2,5 S/km)
• Gebrauchstauglichkeitsuntersuchung des Schienenlagerungssystems.
• Messbericht über die Messung der Vertikaleinfederung des Schienenlagerungssystems unter
Straßenbahn- bzw. Stadtbahnlast.