Lieferung von sieben Transportern Kasten für die Polizei Sachsen

Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum

Lieferung von sieben Transportern Kasten für die Polizei Sachsen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-05 Auftragsbekanntmachung
2023-06-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge
Referenznummer: B7321
Kurze Beschreibung: Lieferung von sieben Transportern Kasten für die Polizei Sachsen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
Postanschrift: Nordstraße 3-5
Postleitzahl: 04416
Postort: Markkleeberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3414948-0 📞
Fax: +49 3414948-200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187eaea7514-38306125f98820e0 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-10 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 090-278818
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Fahrzeugübergabe erfolgt (gemäß Bieterangabe im Angebot) bis spätestens 15. September 2023 oder bis spätestens 30. November 2023. Details siehe Vergabeunterlagen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Die Fahrzeugübergabe erfolgt (gemäß Bieterangabe im Angebot) bis spätestens 15. September 2023 oder bis spätestens 30. November 2023. Details siehe Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- zur persönlichen Lage des Unternehmens:
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
- Bestätigung der Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische Unternehmen
(Die bereitgestellten Vordrucke für diese Erklärungen sind zu verwenden. Weitere Details siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig);
Mindeststandards:
(Der bereitgestellte Vordruck für diese Erklärungen ist zu verwenden. Weitere Details siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
6. Referenzen (Erklärung E6);
Mindeststandards:
(Der bereitgestellte Vordruck ifür diese Erklärungen ist zu verwenden. Weitere Details siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187eaea7514-38306125f98820e0 🌏
Fax: +49 3414948-0 📠
Land: Leipzig 🏙️
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 090-278818 (2023-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 127-405448
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 090-278818
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterien (Details gemäß Leistungsbeschreibung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Preis (Gewichtung): 70,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-29 📅
Name: Sachsengarage GmbH
Postanschrift: Liebstädter Str. 5
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 351-4201120 📞
E-Mail: franz.pretzsch@sachsengarage.de 📧
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. §135 Abs. 2 Satz 2 GWB, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2023/S 127-405448 (2023-06-30)