Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gewichtung der Zuschlagskriterien
1. Allgemein
Die Grundlage der Gewichtung der Zuschlagskriterien bildet der Angebotspreis. Dieser wird entsprechend der angebotenen Qualität (entsprechend der Angaben der Produktbeschreibung) in einen Vergleichspreis umgerechnet. Das Angebot mit dem niedrigsten Vergleichspreis erhält den Zuschlag.
2. Preisvergleichsberechnung zur Angebotswertung auf Basis der
Produktbeschreibung für Natriumchlorid und den
„Zusätzlichen Anforderungen" gemäß des Leistungsverzeichnisses.
Bei der Angebotswertung wird auf der Grundlage der Produktbeschreibung eine Preisvergleichsrechnung zur Qualität der Tausalze (tauwirksame Substanz, Feuchte, Feinkornanteil) durchgeführt.
Dabei werden die angebotenen Produkte auf einen Vergleichspreis eines Produkts mit folgenden Kennwerten umgerechnet:
• Anteil tauwirksamer Substanz = 97 M.-%
• anhaftenden Feuchte = 0,3 M.-%,
• Feinkornanteil < 0,125 mm = 3 M.-%
Der Angebotswertung liegt ein Vergleichspreis zugrunde.
Angebote mit angebotenen Produkten, die eine Unterschreitung des NaCI-Gehaltes von 97 % Massenanteil aufweisen, werden im Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Überschreitungen der tauwirksamen Substanz, bei Überschreitungen der anhaftenden Feuchte sowie bei Unter- und Überschreitungen des Feinkornanteils wird der Vergleichspreis nach der folgenden Formel ermittelt:
Angebotspreis x [1 - (∆D+∆W+∆F) /100] = Vergleichspreis
∆D ist die Differenz zwischen dem Ist-Wert und dem Kennwert (97 M.-%) des NaCI- Gehaltes in % Massenanteil.
∆W ist die Differenz zwischen dem Kennwert (0,3 M.-%) und dem Ist-Wert der anhaftenden Feuchte.
Da nur Überschreitungen berücksichtigt werden, ergibt sich ein negativer Wert, der mit keinem Faktor versehen wird.
∆F ist die Differenz zwischen Kennwert (3 Massen-%) und Ist-Wert des Feinkornanteils
< 0,125 mm (bei Unterschreitung des Kennwertes ist ∆F positiv, bei Überschreitung des Kennwertes ist ∆F negativ)