Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Strom inklusive und exklusive Netznutzung für sämtliche Liegenschaften der Universität Paderborn (siehe hierzu Anlage 4 in den Vergabeunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-13.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Strom an die Universität Paderborn
200/29/23/1
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Strom inklusive und exklusive Netznutzung für sämtliche Liegenschaften der Universität Paderborn (siehe...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Strom inklusive und exklusive Netznutzung für sämtliche Liegenschaften der Universität Paderborn (siehe hierzu Anlage 4 in den Vergabeunterlagen).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Paderborn🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universität Paderborn Warburger Str. 100 33098 Paderborn Sämtliche Abnahmestellen der Universität Paderborn (Campus uns Außenstellen) sind in den...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Universität Paderborn Warburger Str. 100 33098 Paderborn Sämtliche Abnahmestellen der Universität Paderborn (Campus uns Außenstellen) sind in den Vergabedokumenten aufgeführt.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der Lieferzeitraum soll am 01.01.2024 beginnen und am 31.12.2025 enden.
Der Gesamtbedarf wird für die zwei Vertragsjahre auf ca. 19 Mio. kWh/a geschätzt.” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Hinweise: Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Hinweise: Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen. Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Eigenerklärungen, dass
1. die in § 123 Abs. 1 bis 4 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe und
2. die in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe nicht vorliegen und - soweit das der Fall ist - ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. 1 S. 1 GWB getroffen wurden, mit Darstellung derselben unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 125 Abs. 1 S. 1 GWB.
3. das Unternehmen in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen vergleichbaren Berufs- oder Handelsregistereinträge nachzuweisen.
4. das Unternehmen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist. (Unternehmen, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherer an.)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über das Bestehen einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung des Versicherungsgebers sowie der Deckungssummen für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über das Bestehen einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung des Versicherungsgebers sowie der Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Wichtiger Hinweis: Die Hinweise aus Ziffer III.1.1) hinsichtlich des Nachforderns von Nachweisen und Erklärungen gelten entsprechend.
“Etwaige Vorauszahlungen erfolgen ausschließlich gegen die Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft des Bieters.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestens zwei Angaben zu vergleichbaren Stromlieferungen eines Portfolio Management Liefermodells in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestens zwei Angaben zu vergleichbaren Stromlieferungen eines Portfolio Management Liefermodells in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Volumen von mindestens 15 GWh/a einschließlich der Benennung des Auftraggebers (Ansprechpartner, Adresse und Kontaktdaten).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Öffentliche Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 1. Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags für einen öffentlichen Auftrag...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Öffentliche Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 1. Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags für einen öffentlichen Auftrag beim Wettbewerbsregister elektronisch abzufragen, ob das Unternehmen, das den Auftrag erhalten soll, eingetragen ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-15
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-15
12:00 📅
“Die Vergabestelle der Universität Paderborn lässt generell nur die Abgabe elektronischer Angebote zu.
Für die Übermittlung Ihres Angebotes nutzen Sie bitte...”
Die Vergabestelle der Universität Paderborn lässt generell nur die Abgabe elektronischer Angebote zu.
Für die Übermittlung Ihres Angebotes nutzen Sie bitte ausschließlich das Vergabeportal und das dort bereitgestellte Tool als Kommunikationsmittel.
Angebote, die uns per Fax oder E-Mail erreichen, werden sofort ausgeschlossen! Dies gilt ebenso für Angebote, die postalisch an uns gesendet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYPY15NTXXJG
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514110📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://brms.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.
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Quelle: OJS 2023/S 136-433705 (2023-07-13)