Lieferung von Strom inklusive Durchführung Netznutzung für die Liegenschaften der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See im Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Strom inklusive Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Knappschaft-Bahn-See gemäß Anlage 1.2 für den festen Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 mit einem geschätzten Gesamtbedarf von ca. 13.500 MWh/a.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-06.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Strom inklusive Durchführung Netznutzung für die Liegenschaften der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See im Lieferzeitraum...”
Titel
Lieferung von Strom inklusive Durchführung Netznutzung für die Liegenschaften der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See im Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024
Lieferung von Strom (ID: 2.212.355)
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Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Strom inklusive Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Knappschaft-Bahn-See gemäß Anlage...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Strom inklusive Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Knappschaft-Bahn-See gemäß Anlage 1.2 für den festen Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 mit einem geschätzten Gesamtbedarf von ca. 13.500 MWh/a.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2462184.87 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: bundesweit
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Strom inklusive Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Knappschaft-Bahn-See gemäß Anlage...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Strom inklusive Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Knappschaft-Bahn-See gemäß Anlage 1.2 für den festen Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 mit einem geschätzten Gesamtbedarf von ca. 13.500 MWh/a.
Die Verbrauchswerte sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden und dienen lediglich als Orientierungswerte und Kalkulationshilfe. Die Angaben wurden auf der Basis der Verbrauchsdaten der letzten Jahresrechnung (2022) ermittelt. Die tatsächlichen Entnahmemengen können nutzungsbedingt sowohl nach unten als auch nach oben abweichen. Eine Mindestabnahmemenge existiert nicht. Die Jahresverbräuche Strom für das Jahr 2022 sind in der Abnahmestellenliste Anlage 1.2 aufgeführt. Die Lastgänge der Abnahmestellen mit registrierter Leistungsmessung sind nochmals gesondert in der Anlage 2 aufgeführt.
Der Vertrag tritt zum 01.01.2024 um 0:00 Uhr in Kraft und endet zum 31.12.2024 um 24.00 Uhr.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2462184.87 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Angabe unter Punkt II.2.5 ist lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind ausschließlich...”
Zusätzliche Informationen
Die Angabe unter Punkt II.2.5 ist lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind ausschließlich die in Anlage 1.1 - Preisblatt einzutragenden Jahreskosten (netto) maßgebend.
Der Energiepreis ist als Arbeitspreis AP0 in €/MWh mit vier Nachkommastellen ohne Mehrkosten aus KWKG, § 19 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage, Konzessionsabgaben Strom- und Umsatzsteuer zum genannten Preisstand in der Anlage 1.1 anzugeben.
Die Preisfixierung erfolgt zu einem Termin (im Rahmen der Bindefrist an einem Handelstag bis 13:00 Uhr) in einer Tranche (siehe Punkt 3.2 der Leistungsbeschreibung).
Der Auftrag wird auf der Basis des in der Anlage beigefügten Muster-Stromlieferungsvertrages und dessen Anlagen 1.1 bis 1.3 erteilt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5)
- Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage, bezogen auf das letzte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5)
- Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage, bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (nicht älter als 2021) ist mit Angebotsabgabe einzureichen
Als vorläufigen Beleg der Eignung wird entsprechend der §§ 48 Abs. 3, 50 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Die KBS kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Abgesehen von den Fällen des § 50 Abs. 3 Nr. 1 und 2 VgV haben Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, die geforderten Unterlagen vor Zuschlagserteilung auf Anordnung beizubringen (§ 50 VgV).
“- Zwecks Überprüfung der Einhaltung u.a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLog) fordert die KBS für die...”
- Zwecks Überprüfung der Einhaltung u.a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLog) fordert die KBS für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt an.
- Einreichung der Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland (ist als Anlage 4 in den Vergabeunterlagen enthalten)
Als vorläufigen Beleg der Eignung wird entsprechend der §§ 48 Abs. 3, 50 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Die KBS kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Abgesehen von den Fällen des § 50 Abs. 3 Nr. 1 und 2 VgV haben Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, die geforderten Unterlagen vor Zuschlagserteilung auf Anordnung beizubringen (§ 50 VgV).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis von mindestens zwei Referenzen vergleichbarer Aufträge (vergleichbare Stromlieferungen mit einem der Ausschreibung entsprechenden Volumen) ab 2020...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis von mindestens zwei Referenzen vergleichbarer Aufträge (vergleichbare Stromlieferungen mit einem der Ausschreibung entsprechenden Volumen) ab 2020 mit Ansprechperson und Telefonnummer. Hierzu ist die Anlage 3 - Referenzliste auszufüllen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung wird entsprechend der §§ 48 Abs. 3, 50 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Die KBS kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Abgesehen von den Fällen des § 50 Abs. 3 Nr. 1 und 2 VgV haben Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, die geforderten Unterlagen vor Zuschlagserteilung auf Anordnung beizubringen (§ 50 VgV).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-07
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-07
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 196-614313 (2023-10-06)