Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen
und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den
geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, wird ein Nachweis der
personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der
Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung gefordert. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn
eine Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgelegt wird. Bieter, die
nicht anzeigepflichtig nach § 5 EnWG sind und auch freiwillig keine Anzeige nach §
5 des EnWG abgegeben haben, haben dem Angebot einen Berufs- oder
Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen
Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. Anstelle der Anzeige
nach § 5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach § 3 der alten
Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt.
Angaben zum Jahresumsatz des Unternehmens und zum Jahresumsatz im
Erdgasvertrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Auftrag wird
nur an Bieter erteilt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils
einen Mindestjahresumsatz im Erdgasvertrieb von 0,5 Mio. €/a erzielt haben.
Mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Kunden sind einzureichen. Unter
vergleichbare Kunden sind Einzelkunden oder der Zusammenschluss von mehreren
gemeinsam beschaffenden Kunden des Bieters zu verstehen, die innerhalb der letzten
3 Jahren mit dem Bieter einen Liefervertrag für Strom oder Erdgas abgeschlossen
haben. Dabei muss mindestens eine Referenz mit 20 oder mehr zu beliefernde
Abnahmestellen benannt werden.
Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen oder Nachweisen abhängig gemacht
werden, die ggf. vom Bieter auf Anforderung nachzureichen sind:
- Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate;