Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von T8 LED-Röhren 4000K 110V DC (1200mm und 600mm). Aufgrund der neu geregelten RoHS Richtlinien 2011/65/EU sollen Leuchtstofflampen der Fahrzeugserie H/HK gegen LED-Röhren ausgetauscht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von T8 LED-Röhren 4000K 110V DC (1200mm und 600mm)
FG1-0448-2023
Produkte/Dienstleistungen: Lampen und Leuchtröhren📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von T8 LED-Röhren 4000K 110V DC (1200mm und 600mm). Aufgrund der neu geregelten RoHS Richtlinien...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von T8 LED-Röhren 4000K 110V DC (1200mm und 600mm). Aufgrund der neu geregelten RoHS Richtlinien 2011/65/EU sollen Leuchtstofflampen der Fahrzeugserie H/HK gegen LED-Röhren ausgetauscht werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-18
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 135-432154 (2023-07-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von T8 LED-Röhren 4000K 110V DC (1200mm und 600mm)
Reference number: FG1-0448-2023
Art des Vertrags: supplies
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Vertragslaufzeit:
01.01.2024 - 31.12.2028
Bedarfsmenge:
#74095 (T8 LED-Röhre 1200mm 4000K 110V DC) = 5.510 Stück
#74093 (T8 LED-Röhre 600mm 4000K 110V...”
Die Rahmenvertragshöchstmenge für 60 Monate beträgt 8.500 Stück
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SCS Industrie-Componenten B.V.
Nationale Registrierungsnummer: NL809262277B01
Postanschrift: Cobaltstraat 19
Postleitzahl: 2718 RM
Postort: Zoetermeer
Region: Agglomeratie ’s-Gravenhage 🏙️
Land: Niederlande 🇳🇱
E-Mail: ggram@scs.nl📧
Telefon: +31 793611171📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
E-Mail: einkauf.fg1@bvg.de📧
Telefon: +493025628962📞 Haupttätigkeit
Urban railway/light rail, metro, tramway, trolleybus or bus services
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Region: Berlin🏙️
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 239-753069 (2023-12-11)