Die Charité - Universitätsmedizin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt die Lieferung eines Thulium Faserlasers in Kombination mit einem Lithotripter für den Campus Benjamin Franklin (CBF), Abteilung Urologie aus.
Des Weiteren wird eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Laserfasern für den Thulium Faserlaser und Einwegsonden für den Lithotripter über vier Jahre ausgeschrieben.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Geräte
Referenznummer: AL 50/23
Kurze Beschreibung:
“Die Charité - Universitätsmedizin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt die Lieferung eines Thulium Faserlasers in Kombination mit einem Lithotripter für...”
Kurze Beschreibung
Die Charité - Universitätsmedizin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt die Lieferung eines Thulium Faserlasers in Kombination mit einem Lithotripter für den Campus Benjamin Franklin (CBF), Abteilung Urologie aus.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Geräte📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinische Geräte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens...”
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3)
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Quelle: OJS 2023/S 129-412486 (2023-07-04)